Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Wo Eigentümer künftig deutlich mehr zahlen
Nation
Grundsätzlich gilt: Mieter:innen müssen nur das zahlen , was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die sogenannten Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die Vermieter:innen durch Eigentum entstehen. Es sind also Ausgaben, die sich durch die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Grundstücks ergeben und von Wohnungs- oder Hauseigentümer:innen auf die Mieter:innen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden. Dazu gehören in der Regel etwa: Heiz- und Warmwasserkosten Grundsteuer Gartenpflege Beleuchtung Müllabfuhr Hausmeisterkosten und vieles mehr .