Haftstrafen im Prozess um rechtsextreme "Letzte Verteidigungswelle"
Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat ein Hamburger Gericht am Mittwoch Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. Die Angeklagten wurden – neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Verurteilungen ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, aber schon mehr als die Hälfte der Zeit in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde aufgehoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof beantragen. Die "Letzte Verteidigungswelle" sei eindeutig eine terroristische Vereinigung, erklärte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch. Die Gruppe sei darauf ausgerichtet gewesen, Mord und Totschlag zu begehen. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht das festgestellt hat. Die Angeklagten hätten sich in menschenverachtenden Chats ausgetauscht. Ihr Ziel sei ein gesellschaftlicher Umsturz gewesen, ein damals 15-Jähriger habe dann die Regierung übernehmen wollen. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern (Oberspreewald-Lausitz) zugerechnet, außerdem einen versuchten Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Thüringen. Ein weiterer Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) soll in Planung gewesen sein. Vor einem Jahr hatte die Bundesanwaltschaft eine große Razzia gegen die Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen durchgeführt. Eine weitere Razzia gab es diesen März, als der Prozess gegen die Angeklagten bereits lief. 28 Tage hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes verhandelt - aufgrund des jungen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst zum Urteil waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Die Angeklagten hatten nach Angaben der Richterin allesamt eine schwere Kindheit, bis hin zu Misshandlungen. Auch seien sie im familiären Umfeld mit rechtem Gedankengut in Kontakt gekommen. Dies sei auch in die Urteile eingeflossen, ebenso der Umstand, dass fast alle Angeklagten sich im Prozess geständig eingelassen und Reue gezeigt hätten. Manche hätten sich bereiterklärt, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Ein 19-Jähriger aus Wismar - der in Bomberjacke und szenetypischem T-Shirt zur Urteilsverkündung erschien - habe aber auch noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht, einen neuen Staatsaufbau zu erstellen, mit Gauleitern und Gestapo, sagte die Richterin. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sprach von "wirklich sehr unprofessionell handelnden Angeklagten". Zugleich hätten sie "durch ihre tatsächlich durchgeführten Anschlagsversuche gezeigt, dass sie es ernst gemeint haben". Dass es sich um so junge Terroristen handele, sei auch für die oberste Anklagebehörde ungewöhnlich. Die Ermittlungen hätten zudem erbracht, dass sich eine "wirklich große Anzahl" weiterer Jugendlicher und ganz junger Erwachsener an der Gruppe beteiligt hätten, sagte Bundesanwalt Stefan Biehl. Sie hätten sich relativ schnell über das Internet radikalisiert und seien in die Vereinigung aufgenommen worden. "Dementsprechend sind die acht Angeklagten hier sozusagen nur die Spitze des Eisbergs." Das Kulturhaus "Kultberg" in Altdöbern war im Oktober 2024 vollständig ausgebrannt. Die Bewohner waren laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Zunächst war ein technischer Defekt als Ursache angenommen worden, später kam aber heraus, dass zwei Jugendliche für den Brand verantwortlich sein könnten. Das Veranstaltungshaus, zu dem auch ein Jugendclub gehörte, genoss in der Region einen Kultstatus. Das frühere Schützenhaus war einst ein bedeutendes Kulturhaus in der Region, legendär vor allem bei Liebhabern der Blues-Musik. Zu DDR-Zeiten pilgerten Hunderte an den Wochenenden zu Konzerten auf den Weinberg.