Halle Berry: Ex-Mann Olivier Martinez behauptet, sie habe Sohn Maceo gewürgt
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Los Angeles (USA) – Der Rosenkrieg zwischen Oscar-Preisträgerin Halle Berry (60) und Olivier Martinez (60) erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der Schauspieler beantragte eine einstweilige Verfügung gegen seine Ex-Frau und behauptet, sie habe den gemeinsamen Sohn Maceo (12) körperlich angegriffen. Berry weist die Anschuldigungen entschieden zurück!
Olivier Martinez, der von 2013 bis 2016 mit Halle Berry verheiratet war, hat vor einem Gericht in Los Angeles eine einstweilige Verfügung gegen die Schauspielerin beantragt. Nach übereinstimmenden Berichten von US-Medien wurde diese vorläufig bewilligt. Der Franzose behauptet, Berry habe den gemeinsamen Sohn Maceo (12) am 26. September bei sich zu Hause körperlich angegriffen.
Sohn soll Vater in Panik angerufen haben
Martinez schildert, Maceo habe ihn während des Vorfalls angerufen. Der Junge sei dabei in Panik gewesen und habe darum gebeten, abgeholt zu werden. Laut den Gerichtsunterlagen habe Martinez während des Telefonats gehört, wie Berry im Hintergrund herumschrie. Der Schauspieler wirft seiner Ex-Frau vor, den Jungen gepackt und gewürgt zu haben. Zudem behauptet er, es habe bereits in der Vergangenheit weitere Vorfälle gegeben. Deshalb beantragt Martinez nun unter anderem das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn.
Das Gericht reagierte zunächst mit einer vorläufigen Schutzanordnung. Berry muss nach aktuellem Stand rund 100 Meter Abstand zu Martinez halten. Den Kontakt zu Maceo verliert sie vorerst nicht. Allerdings ordnete der Richter laut „People“ eine vorübergehende Änderung des Besuchsrechts an. Demnach darf Halle Berry ihren Sohn aktuell Montag und Dienstag zwischen 10 und 20 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 20 Uhr sehen. Ende dieses Monats wird ein Richter entscheiden, ob die Verfügung dauerhaft erlassen werden soll oder nicht.
Halle Berry weist Vorwürfe zurück
Die Misshandlungsvorwürfe weist Halle Berry vehement von sich. Über ihre Anwältin Marina Beck erklärte sie gegenüber „TMZ“: „Zu sagen, dass diese Klage völlig unbegründet und absichtlich irreführend ist, wäre eine Untertreibung.“