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Haltefrist – Vorschläge von den Grünen und Linken abgelehnt

Technologie

Nachdem Finanzminister Lars Klingbeil im Rahmen der Eckwerte für den Haushalt 2027 Ende April dieses Jahres erklärte, dass Kryptowährungen anders besteuert werden sollen, preschten die Grünen und Linken voran.

Anfang Mai legten die Grünen einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass die einjährige Haltefrist entfällt und Gewinne mit Bitcoin und Co. unabhängig von der Haltedauer mit der Einkommensteuer belegt werden.

Wenig später folgte ein Antrag der Linken, mit dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Kryptowährungen wie Aktien zu besteuern und der Wegzugsbesteuerung zu unterwerfen. Die Linke sprach sich dabei unter anderem auch für ein EU-weites Handelsverbot für Proof-of-Work-Coins wie Bitcoin aus.

Ende Mai wurde der Gesetzentwurf der Grünen schließlich im Finanzausschuss behandelt und mehrheitlich abgelehnt. Nur von der Linksfraktion gab es Unterstützung, während die SPD zunächst Vorschläge des Bundesministeriums der Finanzen abwarten wollte.

Der Referentenentwurf des BMF liegt inzwischen vor. Laut diesem sollen ab 2027 gekaufte Kryptowährungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, wie im Anfang Juli vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf geschrieben steht.

Am 14. Oktober wird sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf beschäftigen und diesen möglicherweise zu einem Regierungsentwurf werden lassen. Kritik an dem Entwurf gab es derweil nicht nur aus der Bitcoin-Community, sondern auch von Wirtschaftsverbänden.

Während sich die Regierung selbst mit der Reform der Krypto-Steuer beschäftigt, wurden heute die Vorschläge der Grünen und Linken im Bundestag behandelt. Wie abzusehen war, gab es jeweils eine mehrheitliche Ablehnung.

Für den Gesetzentwurf der Grünen stimmten 132 Abgeordnete. 445 votierten dagegen. Der Antrag der Linksfraktion wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Nur die Grünen stellten sich dahinter, wie der Website des Bundestags zu entnehmen ist.

Grund für die Ablehnung der SPD war, so wie auch im Finanzausschuss, dass sich das von Klingbeil geführte Finanzministerium schon damit beschäftigt.

Da sich in der Debatte mehrere Abgeordnete generell zur Abschaffung der Haltefrist äußerten, wurde ein Vorgeschmack gegeben, wie sich der BMF-Entwurf im Gesetzgebungsverfahren schlagen könnte – sofern es überhaupt so weit kommt.

Das BMF rechnet hingegen nur mit bis zu 350 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, wobei unter anderem der Erfüllungsaufwand nicht berücksichtigt ist. Die Zahl von Lucks bezieht sich aber auch darauf, den persönlichen Einkommensteuersatz auf Gewinne unabhängig von der Haltedauer anzuwenden, wie seine Partei vorschlug. Doch selbst bei dieser steuerlichen Behandlung dürfte diese Zahl um ein Vielfaches zu hoch angesetzt sein.

Besonders interessant an seiner Ausführung war zudem, dass er betonte, vom BMF gelernt zu haben, dass die derzeitige Kategorisierung eigentlich sinnvoll sei. Aber eben jenes BMF hat in den vergangenen Monaten einen Referentenentwurf ausgearbeitet, um Bitcoin und Co. den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen.

Genau das wollte die Linksfraktion auch mit ihrem Antrag bewirken. Doch die Partei ging mit ihren Forderungen deutlich weiter, wie Isabelle Vandre heute noch einmal erklärte.

Dass die Vorschläge von den Grünen und der Linken nicht die nötige Zustimmung erhalten werden, war abzusehen. Ebenso passten die heutigen Statements so ziemlich zu der jeweils bekannten Parteilinie.

Dennoch zeigten die Aussagen von Olav Gutting und Fritz Güntzler, dass das Thema innerhalb der Regierungspartei kurz vor dem Kabinettstermin am 14. Oktober offenbar noch nicht final ausgehandelt wurde. Beide Finanzpolitiker gaben sich skeptisch, schlossen eine Zustimmung ihrer Partei aber nicht explizit aus.

Demnach wird in den kommenden Tagen und Wochen noch sehr spannend zu sehen sein, ob der Referentenentwurf vom Bundeskabinett so beschlossen wird und falls ja, ob er im Bundestag und Bundesrat die nötige Zustimmung erhalten wird.

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