Hamburg: Nach iranischem Mordkomplott - Gericht verweigert Volker Beck Nebenklägerstatus
Audioplayer wird geladen Anzeige Im Prozess um ein mutmaßlich vom Iran beauftragtes Mordkomplott gegen Volker Beck hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft nicht als Nebenkläger zugelassen. Das Gericht begründete die Ablehnung der Nebenklage unter anderem damit, dass bei Beck keine ausreichende besondere Schutzbedürftigkeit erkennbar sei. Beck kündigte im Gespräch mit dem Berliner „Tagesspiegel“ an, gegen diese Entscheidung mit einer Anhörungsrüge vorzugehen. Er kritisierte die Einschätzung des Gerichts scharf. „Ich neige nicht zu öffentlicher Weinerlichkeit. Aber: Dieses Mordkomplott war in seinen Auswirkungen für meine Familie besonders – und aber auch für mich so traumatisch wie dramatisch. Wenn das jetzt alles nicht erheblich sein soll, kann sich der Staat künftig alle Appelle zur Zivilcourage sparen“, sagte er der Zeitung. Anzeige Besonders irritiere ihn, dass das Gericht seine persönlichen Belastungen nach eigenen Angaben nicht näher erfragt habe. „Wenn man sich öffentlich zusammenreißt, bedeutet das ja nicht, dass einem das Vorgefallene nichts ausmacht. Dass man mir dies zum Nachteil auslegt, ist mir völlig unverständlich“, erklärte Beck. In der Strafprozessordnung stehe zudem nirgends, „dass das Recht auf Nebenklage nur für Jammerlappen gilt“. Die Folgen des mutmaßlichen Anschlagsplans seien bis heute in seinem Alltag spürbar. Lesen Sie auch Seit Ende Mai müssen sich vor dem Oberlandesgericht der dänische Staatsbürger Ali S. und der Afghane Tawab M. verantworten. Sie sollen nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft im Auftrag iranischer Stellen einen Mordanschlag auf Beck vorbereitet haben. S. wird vorgeworfen, für die iranischen Revolutionsgarden gearbeitet zu haben. Nach den Ermittlungen sollte er Informationen über den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie über Beck beschaffen. Auf Beck hätte anschließend ein Mordanschlag verübt werden sollen. Anzeige S. war im Sommer 2025 in Dänemark festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. M. wurde im November 2025 ebenfalls in Dänemark festgenommen und nach Deutschland überstellt. Beide sitzen seither in Untersuchungshaft. S. ist wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie wegen versuchter Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung angeklagt. M. wird versuchte Beteiligung an einem Mord vorgeworfen. Lesen Sie auch Beck hatte bereits am ersten Verhandlungstag unter Personenschutz als Zuschauer teilgenommen und angekündigt, als Nebenkläger auftreten zu wollen. Damals sagte er, er wolle den Angeklagten persönlich gegenübertreten, „um zu zeigen: Mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern“. Anwältin nennt Entscheidung „nicht nachvollziehbar“ Nach Ansicht von Becks Anwältin Kristin Pietrzyk wurde mit der Abweisung dieses Anliegens das Recht ihres Mandanten auf rechtliches Gehör verletzt. Die Stellungnahmen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung habe Beck erst mehrere Wochen nach der Ablehnung seines Nebenklageantrags erhalten. Dadurch sei ihm die Möglichkeit genommen worden, den Vorwürfen entgegenzutreten, es bestehe keine besondere Schutzbedürftigkeit. Die Entscheidung des Gerichts sei „nicht nachvollziehbar“, die Signalwirkung problematisch, erklärt Pietrzyk. Nach ihrer Auffassung kommt in dem Verfahren auch eine Verurteilung nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Betracht. Die mutmaßliche Tat könne als Angriff auf Zivilpersonen gewertet werden, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, und stehe nach ihrer Argumentation im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt. krö