DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Heizungsgesetz: Ab Mitternacht keine Förderanträge zu bisherigen Bedingungen mehr möglich

Technologie

Die Anpassungen bei der Heizungsförderung führen zu einem vorläufigen Antragsstopp. Vom 9. bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, um »notwendige technische Anpassungen« bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Förderbedingungen sollen am 21. Juli in Kraft treten. Ab diesem Tag können Anträge nur noch unter den neuen Bedingungen gestellt werden. Das Ministerium verwies zugleich auf eine »Vertrauensschutzregelung«: Wer bereits eine gültige sogenannte Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, aber noch keinen Antrag gestellt hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen. Für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es in den kommenden Jahren weniger Zuschüsse vom Staat. Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch betrug bis zu 21.000 Euro der sogenannten förderfähigen Kosten. Das soll bis 2030 schrittweise um mehrere Tausend Euro sinken. Die Regierung begründet das auch mit Sparzwängen. Die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes. Antragsbestätigung ist noch kein gültiger Förderantrag Auf der Homepage des Bundesverbands Wärmepumpe hieß es, die Bestätigung zum Antrag selbst sei kein gültiger Förderantrag. Kunden, denen bereits eine Bestätigung vorliege, empfahl der Verband, den Antrag noch am Mittwoch über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte am Dienstag erklärt: »Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer.« Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten Bundesförderung weiter umfassend finanziell unterstützen. Bei der Heizungsförderung ist künftig eine stärkere soziale Staffelung vorgesehen. Änderungen gibt es vor allem beim sogenannten Einkommensbonus. Die Änderungen bei der Förderung kommen parallel zur geplanten Reform des bisherigen Heizungsgesetzes. Die schwarz-rote Koalition will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampelregierung beschlossenen Regelungen kippen. Wegfallen soll der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, die 65-Prozent-Regelung: Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, Voraussetzung ist, dass sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

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