Heizungsgesetz: Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde an
Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.« Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Kritik an »Grüngasquote« »Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden«, sagte Metz. Sie kritisierte etwa, dass mit der Änderung jetzt auch nach 2044 noch Öl- und Gasheizungen erlaubt seien, die vorherige Regelung hatte ein Verbot vorgesehen. Was das neue Gesetz vorsieht: Außer Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung können weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine »Grüngasquote« eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu einem Prozent betragen – Details sind aber unklar. Neu eingebaute Heizungen müssen jetzt nicht mehr mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Zudem gibt es praktische Zweifel. Unklar ist etwa, ob ausreichend Biogas verfügbar sein wird und zu welchem Preis. Auch am ökologischen Nutzen wird gezweifelt. »Unbekannte Kosten« »Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird«, sagte Metz. »Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.« Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden müssen, könne kostspielig werden – weil nicht klar sei, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. »Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.« Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. Dieser besagt, dass der Staat »auch in Verantwortung für die künftigen Generationen« die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. »Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird«, heißt es von der Umwelthilfe, »wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.« So ist der Ablauf In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. »Davon gehen wir aus.« Dann würde es nach optimistischer Schätzung noch ein oder anderthalb Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt. »Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.« Die Umwelthilfe hat bereits mehrfach geklagt, teils mit Erfolg. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht etwa, der Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz, der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Eine Klimaklage gegen BMW und Mercedes scheiterte dagegen, mit der die Umwelthilfe erreichen wollte, dass die Autobauer nach 2030 keine Neuwagen mehr mit Verbrennungsmotoren verkaufen dürfen.