Heizungstausch: Diese neuen Förder-Regeln gelten ab heute
Was gestrichen wurde Diese Förderung für den Heizungstausch gilt jetzt Von Jennifer Buchholz 21.07.2026 - 10:01 UhrLesedauer: 4 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ab heute gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die Zuschüsse sinken schrittweise – doch nicht für alle Haushalte. Einige bekommen jetzt sogar mehr. Wer sich für den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe entscheidet, kann staatliche Zuschüsse erhalten. Dafür setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bestimmte Vorgaben voraus, die sich zum heutigen Stichtag jedoch ändern. So wurden einige Zuschläge gestrichen, andere wiederum werden schrittweise gesenkt. Zugleich gibt es auch neue Regeln, von denen vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren. Es gilt jedoch weiterhin, dass die Höhe der tatsächlichen Förderung von den anwendbaren Förderbausteinen beziehungsweise möglichen Boni abhängt. Grundförderung bleibt erhalten Die Grundförderung bleibt vorerst bestehen. Sie liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Aber: Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es einen sogenannten Wertschöpfungsbonus. Dieser besagt, dass die Grundförderung nur noch für Wärmepumpen gilt, die in der Europäischen Union hergestellt beziehungsweise zusammengebaut wurden. Ist das nicht der Fall, wird die Höhe der Grundförderung um 15 Prozentpunkte reduziert. Effizienzbonus entfällt Der bisherige Effizienzbonus ist abgeschafft. Er betrug fünf Prozent und wurde gewährt, wenn die Wärmepumpe natürliche Kältemittel nutzt. Ihr Einsatz ist nun verpflichtend und nicht mehr freiwillig, der Bonus ist demnach obsolet. Emissionsminderungszuschlag Der Emissionsminderungszuschlag wurde ebenfalls gestrichen. Dieser wurde gewährt, wenn die alte Heizung gegen eine besonders effiziente Biomasseheizung getauscht wurde. Er betrug 2.500 Euro. Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt Der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken. Er wird gewährt, wenn ein noch intaktes fossiles Heizsystem frühzeitig gegen eine klimafreundliche Lösung ausgetauscht wird. Ab dem 1. Februar 2027 wird er dann halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um weitere vier Prozentpunkte reduziert. Zum 1. August 2028 entfällt er vollständig. Einkommensbonus ist neu gestaffelt Die Einkommenssituation der Antragsteller wird nun differenzierter berücksichtigt. Zuvor galt ein einstufiger Einkommensbonus. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro erhielten 30 Prozent zusätzlich. Ab heute erhalten Haushalte 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro. 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro. 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bei einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro. Ist in dem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann der Haushalt in eine günstigere Einkommensstufe rutschen und einen höheren prozentualen Einkommensbonus erhalten. Förderfähige Kosten sinken Die maximal förderfähigen Kosten sind von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken. Alle sechs Monate fällt die Summe um weitere 750 Euro, bis sie im zweiten Halbjahr 2030 die Grenze von 22.000 Euro erreicht. Loading... Embed Förderung für die Sanierung Änderungen gab es auch bei dem Förderprogramm für den Kauf und die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus. Dabei handelt es sich um einen verbilligten Förderkredit. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro. Ab heute werden jedoch nur noch folgende Effizienzhaus-Stufen gefördert: Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 40 EE) Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH) Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 55 EE) Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH) Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 70 EE) Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH) Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE) Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH) Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (EH Denkmal EE) Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH) Darüber hinaus werden die Tilgungszuschüsse pauschal um jeweils 10 Prozentpunkte reduziert und der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) entfällt komplett. Allerdings wird der Bonus für serielles Sanieren ausgeweitet. Der Zuschuss wird künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gewährt – bisher galt er nur für EH 40 oder EH 55. Die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein. Wer also bei der energetischen Gebäudesanierung auf Dämm- und Haustechnikmodule setzt, die industriell in Serie vorgefertigt und nur noch am Gebäude montiert werden müssen, erhält hierfür einen Bonus. Übergangsregelung Liegt bereits eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA) der Förderbank KfW vor, behält diese für sechs Monate ab Erstellung ihre Gültigkeit. Sie kann dann für einen Antrag zu den neuen Förderbedingungen genutzt werden. Dagegen sind bereits erstellte Technische Projektbeschreibungen (TPB) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bisher nicht genutzt wurden, ab heute ungültig. Wer eine solche TPB hatte und sie nicht rechtzeitig eingereicht hat, muss nun eine neue beantragen. Das sind die Top-Fragen des Tages: Warum sich der vorzeitige Umstieg lohnt Auch, wenn vielen eine Wärmepumpe noch zu teuer ist, lohnt sich der vorzeitige Umstieg. Nicht nur wegen der sinkenden Boni. Auch wegen der steigenden Heizkosten für fossile Brennstoffe. Denn: Fossile Energieträger werden durch die CO2-Bepreisung mittelfristig deutlich teurer. Wenn zudem immer mehr Gasheizungen abgeschafft werden, werden die Netzkosten für das Gasnetz auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt. Hinzu kommen geopolitische Krisen, die jederzeit zu unvorhersehbaren Preissprüngen führen können – wie zuletzt beim russischen Angriff auf die Ukraine. Verwendete Quellen kfw.de: "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" kfw.de: "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Serielles Sanieren" kfw.de: "Heizungsförderung" kfw.de: "Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase" vzhh.de: "Heizungstausch: Neue Regelungen zur Förderung" verbraucherzentrale-energieberatung.de: "Heizungsmodernisierung" shk-nrw.de: "Heizungsförderung: Umbau mit Kürzungen" energiewechsel.de: " 3.1 Welche Förderung ist für den Heizungstausch erhältlich? " presseportal.de: "Neue KfW-Förderung ab 21. Juli 2026" handelsblatt.com: "Förderung für Wärmepumpe: Für wen gelten die neuen Vorgaben?" deutscherpresseindex.de: "Neue KfW-Förderung ab 21. Juli 2026" nachhaltiges-zuhause.de: "Klimageschwindigkeits-Bonus" greenox-group.de: "Klimageschwindigkeitsbonus" intelligent-heizen.info: "Heizungsförderung 2026: Zuschüsse für Eigentümer" proeco-rheinland.de: "BEG-Förderreform 2026: Diese Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung gelten ab dem 21. Juli" deutsche-sanierungsberatung.de: "Änderung 2026" energie-fachberater.de: "Umfangreiche Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung geplant" hansetherm.de: "Heizungsförderung 2026" aroundhome.de: "Neue BEG-Förderung: Das gilt jetzt für Heizungen und Sanierungen" shk-dienst.de: "Änderungen bei der Heizungsförderung beschlossen: Förderbeträge werden schrittweise reduziert" mv-effizient.de: "Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) 2026" si-shk.de: "Kurzfristiger Förderstopp ab 21. Juli, dann weniger Heizungsförderung" intelligent-heizen.info: "Neue Heizungsförderung ab 21. Juli: Das kommt auf Eigentümer zu" Quellen anzeigen Loading... Loading... Loading... 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