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Helferin Susann E. zu Bewährungsstrafe verurteilt

Nation

Das Oberlandesgericht Dresden spricht Susann E. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig. Laut Anklage hatte sie der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen. Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil erging am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. Zudem wurde E. wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung verurteilt. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Sie soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall nutzte. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die im Prozess eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil es keine Beweise dafür gebe, dass E. von den NSU-Taten gewusst habe. Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle begangen. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach. Zschäpe verbüßt ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz.

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