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Hessen Untreue-Verdacht am Uniklinikum Frankfurt: Pflegekraft für 4.000 Euro - am Tag

Nation

Es sind Zahlen, die einen die Stirn runzeln lassen. Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) hat offenbar mehr als 8.000 Euro für den zweitägigen Einsatz einer Kinderkrankenpflegerin gezahlt. Für die Ausleihe anderer Pflegekräfte zahlte das Universitätsklinikum wohl regelmäßig pro Pflegekraft zwischen 16.000 und fast 22.000 Euro im Monat.

hessenschau hat mehr als 1.900 Transaktionen ausgewertet, interne Unterlagen gesichtet und mit Insidern gesprochen. Demnach hat das UKF mutmaßlich nicht nur ab und an fragwürdig hohe Summen für Leiharbeitskräfte ausgegeben, sondern offenbar nationales und EU-weites Vergaberecht gebrochen. Auf Nachfrage der hessenschau kündigte die Uniklinik eine umfassende Prüfung an, wollte sich aber zu Details nicht äußern.

Viele Kliniken buchen Leihkräfte im Pflegebereich, um vakante Stellen und Ausfälle auszugleichen oder um bei einer Krankheitswelle den Mehrbedarf decken zu können. Laut mehreren Brancheninsidern liegt der Preis für Pflegeleihkräfte im Rhein-Main-Gebiet zwischen 13.000 und 15.000 Euro pro Monat. Wie viel davon bei den Leihkräften ankommt, hängt vom Unternehmen ab. Oft ist es wohl etwas weniger als die Hälfte des Gesamtpreises.

Uniklinikum finanziert sich durch öffentliche Mittel

So viel verlangt auch der Unternehmer Ulrich Müller (Name geändert, Anm. d. Red.). "Und wir gehören schon eher zu den teureren Anbietern", räumt er ein. Da er in Zukunft gerne Geschäfte mit dem Universitätsklinikum Frankfurt machen möchte, möchte er nicht mit seinem echten Namen in den Medien genannt werden.

Als Müller von den Buchungen des Klinikums erfährt, muss er lachen. Wie die Auswertungen durch hessenschau zeigen, liegen einige Buchungen deutlich über dem branchenüblichen Preis, teils um mehr als 6.000 Euro. Das wäre besonders brisant, da das Universitätsklinikum Frankfurt dem Land Hessen gehört. Es wird finanziert durch öffentliche Mittel wie Steuergeld und Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherten.

Unternehmer: Immer Absagen erhalten

Der Preis ist dabei nicht das Einzige, das Müller verwundert. Schon die Buchung von Leihkräften an sich macht ihn stutzig. Seit Jahren versuche er, dem Universitätsklinikum Frankfurt Pflegekräfte anzubieten. Er sei regelrecht abgewimmelt worden, erzählt er.

Tatsächlich schickte ihm das UKF über die Jahre mehrere Absagen, die hessenschau vorliegen. In einer davon hieß es, es gebe keinen Bedarf für "externe Unterstützung". In einer anderen E-Mail teilte man ihm dann mit, dass das Universitätsklinikum Frankfurt generell nicht mit Arbeitsüberlassung, also Leiharbeitern, arbeite.

Müller sagt, er habe regelmäßig nach passenden Ausschreibungen des UKF geschaut, allerdings nie welche gesehen. Tatsächlich finden sich in den Archiven der Ausschreibedatenbanken keine passenden Ausschreibungen.

Regeln für Ausschreibungen

Und trotzdem gibt es Leiharbeitskräfte am Uniklinikum Frankfurt. Nicht nur in der Pflege, sondern auch in der IT und in der Verwaltung. Diesen Anschein machen jedenfalls die Transaktionen des UKF, von denen hessenschau eine lange Liste vorliegt.

Das Vergaberecht legt Regeln für die Ausgabe staatlicher Geldsummen fest. "Durch den geschaffenen Wettbewerb soll verhindert werden, dass Steuergeld verschwendet wird und es zu Korruption kommt", erklärt Thomas Mösinger, Vergaberechtsanwalt bei der Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe.

Ob eine Ausschreibung stattfinden muss, entscheiden gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die sich je nach Leistungsart unterscheiden, wie Mösinger darlegt: "Wird damit gerechnet, dass in 48 Monaten mehr als 100.000 Euro für Pflegeleiharbeit ausgegeben wird, müsste deutschlandweit ausgeschrieben werden. Ab einer Summe von 750.000 Euro sogar EU-weit." Die Grenzwerte beziehen sich dabei auf einen Verwendungszweck insgesamt - also in diesem Fall die Gesamtausgaben für alle Pflegeleiharbeiter.

Offenbar jahrelang Vergaberecht missachtet

hessenschau konnte Einblick nehmen in mehr als 1.900 Transaktionen des UKF, womit laut der intern zugewiesenen Kostenart Leiharbeit bezahlt wurde. Augenscheinlich wurde dabei der ordentliche Beschaffungsweg nicht eingehalten, denn es fehlen die sonst üblichen Angaben wie Bestelltext oder Einkaufsbeleg.

Insgesamt beauftragte das UKF seit 2019 etwa 60 Firmen. Knapp fünf Millionen Euro flossen in dem Zeitraum wohl an Firmen, die Pflegekräfte als Leiharbeiter anbieten. Im Jahr 2019 waren es fast 360.000 Euro. Spätestens seit jenem Jahr hätte landesweit ausgeschrieben werden müssen.

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 gingen die Buchungen zwar etwas zurück, lagen jedoch noch immer deutlich über dem gesetzlichen Schwellenwerten. Nach der Corona-Pandemie schien der Bedarf an Leih-Pflegekräften dann zu wachsen, vermutlich da viele Pflegekräfte sich beruflich umorientiert hatten. 2023 knackten die Ausgaben die Millionen-Grenze, Tendenz steigend. Ab 750.000 Euro wären EU-weite Ausschreibungen verpflichtend gewesen, doch diese gab es offenbar nicht.

Millionen für Leiharbeiter ausgegeben

Wie passt das alles zusammen mit den Absagen, die Unternehmer Ulrich Müller erhalten hatte? Beispielsweise Anfang 2025: "Leider muss ich das Angebot ablehnen. Perspektivisch werden wir zukünftig auf Leiharbeit verzichten", schrieb ihm die Pflegedirektion.

2023 hatte es noch geheißen, man beschäftige generell keine Leiharbeiter. Doch nach der Absage im Frühjahr 2025 gab das Universitätsklinikum wohl mindestens weitere 1,9 Millionen Euro für Leiharbeiter aus, so geht es aus den internen Zahlen hervor. "Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungen wäre das Universitätsklinikum sicherlich deutlich günstiger weggekommen", schätzt Vergabefachanwalt Thomas Mösinger mit Blick auf die Buchungen.

Nicht nur rechtlich, auch ökonomisch und politisch ist es fraglich, warum das Universitätsklinikum Frankfurt die Aufträge nicht ausschrieb. Schließlich rechnen Krankenhäuser die Kosten von Pflegekräften seit 2020 direkt über das sogenannte Pflegebudget bei den Krankenkassen ab. Das heißt, es handelt sich um Geld der Versicherten.

hessenschau liegen Unterlagen vor, wonach intern gewarnt wurde, dass es für die Leiharbeitskräfte Ausschreibungen brauche. Passiert ist das augenscheinlich nicht.

Klinikum: Prüfen Vorwürfe bis November

Auf Nachfrage legte das Universitätsklinikum Frankfurt keinen Nachweis einer Ausschreibung vor. Es verwies darauf, die Vorwürfe sehr ernst zu nehmen und bat um Verständnis, erst nach einer "Prüfung, Aufbereitung und Bewertung" Fragen beantworten zu können.

Hierfür brauche man etwa einen Monat Zeit, schrieb das Universitätsklinikum. Dies stelle "weder eine Bestätigung noch eine Einräumung" der Vorwürfe dar, betonte das UKF auf Nachfrage.

Ministerium: UKF um Antworten gebeten

Eigentlich ist die kaufmännische Direktion am Uniklinikum für Personal und Dienstleistungen zuständig. Hierbei ist sogar gesetzlich geregelt, dass der kaufmännische Direktor über bestimmte wirtschaftliche Expertise verfügen muss. Mitte August berichtete die Frankfurter Rundschau, dass die Pflegedirektorin Birgit Roelfsema Einkäufe gegengezeichnet habe, die nicht in ihrer Zuständigkeit lagen. Die E-Mails, die der Unternehmer Müller von der Pflegedirektion erhielt, sowie interne Unterlagen legen nahe, dass die Pflegedirektion auch die Geschäfte mit den Leihpflegekräften abwickelte.

Laut dem Gesetz für hessische Universitätskliniken hätte der Aufsichtsrat des UKF Ausgaben ab einer Million Euro genehmigen müssen - vermutlich auch in diesem Fall. Auf Anfrage verweist der Aufsichtsrat auf das Wissenschaftsministerium. Dieses teilt mit, dass ihm "keine Unregelmäßigkeiten von Vergabeverfahren am Universitätsklinikum in Frankfurt bekannt" seien. Man habe das UKF gebeten, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen.

Nachprüfung durch Vergabekammer möglich

Anders als beispielsweise in Ungarn oder Polen, wo ein Verstoß gegen das Vergaberecht direkt Geldstrafen als Folge haben kann, muss in Deutschland erst ein Konkurrent der zum Zuge gekommenen Firma vor der Vergabekammer eine Nachprüfung beantragen. Gibt die Vergabekammer dem Antrag statt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Eine direkte Strafe gibt es in Deutschland nicht. Bei vorsätzlichem Handeln sind allerdings strafrechtliche Folgen denkbar, etwa wegen Untreue oder Vorteilsnahme.

Da es keine Ausschreibungen gab, ist es fraglich, wie das Universitätsklinikum Frankfurt die beauftragten Firmen auswählte - insbesondere da etablierte Unternehmen erfolglos um Aufträge warben. In der Branche scheinen einige der beauftragten Unternehmen unbekannt zu sein. Über manche von ihnen gibt es im Internet schlechte Bewertungen, sie würden etwa den Lohn nicht vollständig zahlen.

Auftrag an früheren Vize-Aufsichtsratschef

Bemerkenswert ist ein Direktauftrag aus dem März dieses Jahres. 35.700 Euro gingen dabei augenscheinlich an eine Firma, deren Eigentümer der CDU-Politiker Walter Arnold ist. Laut Auftragsbeschreibung soll er 15 Pflegekräfte in die Pädiatrie des UKF vermittelt haben.

Arnold kam 2004 als Staatssekretär im hessischen Finanzministerium in den Aufsichtsrat des Uniklinikums und leitete diesen bis Ende 2024 stellvertretend. Als jahrelanger Staatssekretär der Finanzen sollte Arnold das Vergaberecht eigentlich kennen und hätte sich wundern müssen, dass es keine Ausschreibung gab.

Da Arnold zur Zeit der Auftragsannahme nicht mehr im Aufsichtsrat saß, ist der Vorgang zwar fragwürdig, rechtlich jedoch erlaubt. Auf mehrere Nachfragen äußerte er sich nicht dazu, seit wann er Geschäfte mit dem Universitätsklinikum macht und wie es zu diesen kam.

Grüne fordern Sondersitzung zum Uniklinikum

Die Landtagsfraktion der Grünen teilte am Freitag mit, sie nehme die Recherchen über mögliche Unregelmäßigkeiten bei Vergaben am Uniklinikum Frankfurt sehr ernst.

Die Fraktion fordere unter anderem, dass die Landesregierung den zuständigen Wissenschaftsausschuss in einer Sondersitzung darüber informiere, "in welchem Umfang ohne Ausschreibung Aufträge vergeben wurden", so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel May. Auch Hintergründe, finanzielle Auswirkungen und Gegenmaßnahmen sollen demnach Thema einer Sondersitzung sein.

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