DAX +1,62 % 25.590,77 Pkt 18:00:00 MDAX +2,07 % 30.495,47 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,79 % 6.164,69 Pkt 18:00:00 Dow Jones +0,30 % 52.373,95 Pkt 19:31:12 S&P 500 +1,23 % 7.717,66 Pkt 19:31:11 Nasdaq +1,93 % 26.456,32 Pkt 19:31:11 Nikkei +1,73 % 63.268,37 Pkt 07:45:03 Gold +0,78 % 4.070,00 USD 19:21:05 Silber +0,41 % 54,33 USD 19:21:01 Brent -5,42 % 109,53 USD 19:21:10 WTI -1,66 % 100,07 USD 19:21:11 Bitcoin +0,62 % 80.499,33 USD 19:31:10 EUR/USD -0,71 % 1,11380 USD 19:30:44 EUR/GBP -0,25 % 0,83640 GBP 19:31:12 EUR/CHF -0,16 % 0,92260 CHF 19:31:12 EUR/JPY -0,03 % 175,864 JPY 19:31:12

Hubig will Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte anheben

Nation

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor. Demnach soll der Tagessatz von bislang 75 auf 100 Euro steigen. Wer mindestens sechs Monate zu Unrecht in Haft war, soll künftig 150 Euro pro Tag erhalten.

Zudem sollen Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt nicht länger auf die Entschädigung angerechnet werden. Betroffene sollen außerdem mehr Zeit erhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Abzüge für "Kost und Logis" nicht gerechtfertigt

"Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden", erklärte Hubig. Wer zu Unrecht in Haft gewesen sei, müsse angemessen entschädigt werden. Die bisherigen Sätze seien seit Jahren nicht angepasst worden. Auch Abzüge für "Kost und Logis" seien nicht gerechtfertigt, so die SPD-Politikerin.

Anspruch auf Haftentschädigung besteht, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder Untersuchungshaft mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens endet.

Länder und Verbände können bis Mitte August Stellung zu dem Entwurf nehmen. Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.

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