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Hunderte Fahrzeuge beschädigt: Mutmaßliche „Wegwerf

Nation

Im Prozess um Bauschaum-Attacken auf Hunderte Fahrzeuge in vier Bundesländern haben die Angeklagten ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Sie bedauerten die Taten zutiefst, ließen die beiden 18- und 22-jährigen Männer und die 21-jährige Frau zum Verhandlungsauftakt am Landgericht Ulm von ihren Anwälten vorlesen.

Die drei Angeklagten müssen sich wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verantworten. Bislang hatten sie die Tatvorwürfe bestritten beziehungsweise von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Die Gruppe soll im Dezember 2024 zahlreiche Autos in Blaubeuren, Langenau, Ulm (Baden-Württemberg), Neu-Ulm (Bayern), Schönefeld (Brandenburg) und in Berlin gezielt beschädigt haben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Bauschaum in die Abgasrohre der Fahrzeuge gefüllt zu haben. Zudem sollen sie an die Autos Aufkleber mit dem Schriftzug „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck geklebt haben.

Wer sind die Drahtzieher der Sabotage?

Hinter der vermeintlich einfachen Sachbeschädigung steckt aus Sicht der Ermittler ein plumper Versuch der Einflussnahme auf die Bundestagswahl 2025 – zuungunsten der Grünen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft stiftete ein Auftraggeber die vier gezielt zu den Aktionen an, um das Wahlverhalten der Bevölkerung in Deutschland zu beeinflussen. Als Gegenleistung seien ihnen 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen worden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit längerem vor Versuchen russischer Geheimdienste, für Spionage und Sabotage in Deutschland „Wegwerf-Agenten“ zu rekrutieren. Deren Taten werden von den Sicherheitsbehörden als Teil der hybriden Bedrohung eingeschätzt, der Deutschland vor allem seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesetzt ist. „Wegwerf-Agenten“ sind keine offiziellen Geheimdienstmitarbeiter – sie werden für Sabotage, Propaganda oder Ausspähung eingesetzt.

Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein Tatverdächtiger berichtet, dass die Taten durch einen wohl serbischen Staatsangehörigen aus Russland in Auftrag gegeben worden seien. Der Richter stellte aber zum Verhandlungsbeginn klar, dass mutmaßliche Auftraggeber aus dem In- oder Ausland ausdrücklich nicht Gegenstand der Verhandlung seien. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten zu keinem Ergebnis geführt und seien eingestellt worden. Der 18-Jährige teilte über seinen Anwalt mit, dass ihm ein Auftraggeber nicht bekannt sei. (dpa)

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