„Ich glaube, ich habe das Recht“: Trump deutet erneut an, dritte Amtszeit anzustreben
Bei einem Wahlkampfauftritt in Iowa hat US-Präsident Donald Trump erneut mit dem Gedanken gespielt, eine dritte Amtszeit anzustreben. Die Gesetzeslage möge dem vielleicht entgegenstehen, sagte Trump, aber: „Ich glaube, ich habe das Recht, noch einmal anzutreten, weil sie betrogen haben.“
Damit wiederholte er ein weiteres Mal seine widerlegten Behauptungen über angeblichen Betrug bei der Präsidentschaftswahl 2020, die Trump gegen Joe Biden verlor. Doch selbst wenn diese stimmen würden und er eigentlich der rechtmäßige Sieger der Wahl war, würde dies Trumps Ziel eher noch mehr im Weg stehen: Seit 1951 darf niemand mehr als zweimal in das Amt des US-Präsidenten gewählt werden.
Der 80-jährige Trump behauptete, Umfragen würden zeigen, dass er haushoch gegen alle anderen Kandidaten gewinnen würde. Welche Umfragen er meint, erklärte er nicht.
Was für eine Änderung der Verfassung nötig wäre
Tatsächlich sind Trumps Beliebtheitswerte in den USA auf einem historischen Tiefpunkt angelangt. Nur noch 36 Prozent der wahrscheinlichen Wähler sind mit seiner Amtsführung zufrieden, wie eine landesweite Umfrage der „New York Times“ und der Siena University kürzlich zeigte. 59 Prozent sehen sie dagegen negativ. Das ist der niedrigste Zustimmungswert, der in dieser Umfrage je gemessen wurde.
Auch andere Umfrageinstitute zeigen ähnliche Zahlen. Selbst wenn Trump also noch einmal zur Wahl antreten würde, wäre eine Niederlage wahrscheinlich. Trump bezieht sich dagegen gerne auf seine Beliebtheitswerte bei eingetragenen Republikanern. Dort billigen 82 Prozent weiterhin seine Amtsführung und seine zentralen politischen Vorhaben, darunter den Krieg im Iran und die Zölle.
Um die Amtszeitbegrenzung zu kippen, bräuchte es eine Verfassungsänderung. Hierfür müssten beide Kammern des Kongresses mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen – eine solche Mehrheit liegt für die Republikaner in weiter Ferne, erst recht, wenn die Demokraten bei den nahenden Zwischenwahlen große Gewinne einfahren sollten.
Im Anschluss müssten drei Viertel der Einzelstaaten, also 38 von 50, der Verfassungsänderung entweder durch ihre Parlamente oder durch Ratifizierungskonvente zustimmen. (jmi)