Ihr Privatleben soll nicht in die Öffentlichkeit: Collien Fernandes gibt Unterlassungserklärung gegenüber ihrer 14
Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat nach Angaben der Anwälte ihrer Tochter eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichte sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der 14 Jahre alten Tochter nicht erneut öffentlich zu machen, teilten die Anwälte am Mittwoch mit.
Die Tochter habe in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich darum gebeten, dass persönliche Angelegenheiten und Details aus ihrem Privatleben nicht zum Gegenstand öffentlicher Erzählungen ihrer Mutter gemacht würden, hieß es in der Mitteilung. Mit der Unterlassungserklärung werde dieser ausdrücklich geäußerte Wunsch nun endlich respektiert.
Fernandes will sich zu dem Themenkomplex derzeit nicht weiter äußern. Das teilte sie am Donnerstag über ihr Management mit. Sie kritisierte, dass ihrer Meinung nach „mithilfe von anwaltlichen Pressemitteilungen“ gegen sie gearbeitet und die Öffentlichkeit gesucht werde.
Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ teilte Fernandes mit, dass die Anwälte ihrer Tochter den Sachverhalt „leider komplett sinnentstellt“ hätten, ohne den dazugehörigen Kontext darzustellen. Sie halte es für bedauernswert, dass hier einerseits die Privatsphäre betont werde, aber andererseits proaktiv die Öffentlichkeit gesucht werde. Das „vermeintliche Anliegen“ werde so „ad absurdum geführt“, also ins Sinnlose gezogen.
Anfang August hatte Fernandes öffentlich gemacht, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter habe. Dafür machte sie den Vater Christian Ulmen verantwortlich. Ein ehemaliges Kindermädchen der Familie hatte in einem Interview mit RTL kurz zuvor wiederum behauptet, die Tochter nehme ihrer Mutter übel, dass sie mit den Anschuldigungen gegen Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen sei. Das Kindermädchen behauptete, dass die Tochter die Mutter gebeten habe, die Vorwürfe nicht öffentlich zu machen. Fernandes verwies darauf, dass der Fall ohnehin öffentlich geworden wäre.
Schon im August hatte die gemeinsame Tochter über ihre Anwälte darum gebeten, presserechtliche Schritte gegen verschiedene Medien einzuleiten. Es sei zu „eklatanten“ Verstößen gegen ihre geschützte Privatsphäre gekommen. Der Anlass dafür seien öffentliche Aussagen ihrer Mutter über „interfamiliäre Angelegenheiten“, die sich auch auf ihre Tochter beziehen, „die die Öffentlichkeit nichts angehen“.