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Immunität von Stephan Brandner aufgehoben: Bundestag genehmigt Strafverfahren

Nation

Dieser Ausdruck wurde am 10.09.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.

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Immunität aufgehoben Bundestag genehmigt Strafverfahren gegen AfD-Abgeordneten Brandner

Wegen eines Auftritts im hessischen Landtagswahlkampf im Jahr 2023 darf nun gegen den AfD-Mann Stephan Brandner ermittelt werden. Der Bundestag hat dafür seine Immunität aufgehoben.

10.09.2026, 20.33 Uhr

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, wie der Bundestag mitteilte. Eine Aussprache gab es nicht. Brandner ist auch Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion.

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete schrieb dazu auf der Plattform X, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. Es habe sich jemand beleidigt gefühlt, die Staatsanwaltschaft sei da jetzt tätig geworden.

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Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. Der Bundestag hat bereits mehrfach die Immunität von Brandner aufgehoben.

jah/dpa

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