In Petersberg: Trinkwassernotstand ausgerufen
10.08.26 - Alarm! Die Gemeinde Petersberg (Kreis Fulda) hat den Trinkwassernotstand festgestellt. Damit wird der Gebrauch von Trinkwasser für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Betriebe eingeschränkt. Grund dafür ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit, durch die die gemeindlichen Hochbehälter an ihre Grenzen gekommen sind, heißt es am Montag. Die Trockenheit in Kombination mit Temperaturen von 30 und mehr Grad Celsius lassen die Pumpen in den Petersberger Wasserwerken seit Wochen auf Hochbetrieb laufen. Da der Niederschlag aber nach wie vor ausbleibt und auch in den kommenden Tagen kein nennenswerter Regen angekündigt ist, übersteigt der Verbrauch derzeit die Fördermenge. "Solche Verbrauchsspitzen konnten wir in der Vergangenheit einigermaßen abfangen, indem wir Wasser von anderen Versorgern zukaufen konnten", erklärt Bürgermeisterin Claudia Brandes (parteilos). Da aber nahezu alle Versorger mit dem aktuellen Extremwetter zu kämpfen haben, seien die Zukäufe nicht dauerhaft möglich. "Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte es passieren, dass im Falle eines Feuerwehreinsatzes nicht genügend Löschwasser verfügbar ist. Deswegen müssen wir dringend dafür sorgen, dass der Verbrauch gesenkt wird." Das gilt jetzt – die Regeln im Überblick Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Gemeinde mit Beginn des heutigen Tages (Montag, 10. August 2026) den Trinkwassernotstand ausgerufen. Damit wird der Verbrauch von Trinkwasser erheblich eingeschränkt. So ist es unter anderem verboten, zwischen 8:00 und 20:00 Uhr die Blumen und Pflanzen im heimischen Garten zu bewässern. Rasen darf überhaupt nicht mehr bewässert werden, Pools und künstliche Teiche dürfen nicht mehr befüllt werden, das Auto nicht mehr gewaschen werden. "Dies gilt natürlich nur, sofern das Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz stammt. Wer eine gefüllte Zisterne zu Hause hat, darf sie natürlich weiterhin nutzen", betont die Bürgermeisterin. Die Einschränkung betrifft auch die öffentlichen Flächen: Die gemeindlichen Grünanlagen werden nicht mehr bewässert, genauso wenig die Fußballplätze. Ausnahme sind das Waidesgrundstadion und der Sportplatz Steinhaus, da es dort eigene Wasserkreisläufe gibt. Die Tennisplätze dürfen höchstens fünf Minuten pro Stunde bewässert werden. Der Wasserspielplatz in Margretenhaun wird geschlossen, jener in Steinau kann dank einer eigenen Wasserversorgung in Betrieb bleiben. Das Freibad Waidesgrund bleibt ebenfalls vorerst geöffnet, hier behält sich die Gemeinde aber vor, es zu schließen, sollte sich die Lage verschlimmern. Einzig Margretenhaun ist ausgenommen Die Verfügung bleibt bis auf Weiteres in Kraft und gilt für die Ortsteile Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haundorf. Margretenhaun ist ausgenommen, da dort ein anderer Versorger zuständig ist. Das Ende des Trinkwassernotstandes wird ebenfalls öffentlich bekanntgegeben. Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden kann. Das Ordnungsamt wird regelmäßig kontrollieren, ob die Verfügung eingehalten wird. Zudem können die Gemeindewerke den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten hin überwachen. "Wir wissen: Diese Maßnahme bedeutet große Einschränkungen für die Bürger. Uns wäre ein anderer Weg auch lieber gewesen. Aber nur so können wir gemeinsam erreichen, dass der Wasserverbrauch jetzt spürbar sinkt. Wir bitten alle Petersberger um Verständnis und um Mithilfe", so Rathauschefin Brandes. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt der Gemeinde per Telefon 0661/6206-16 oder E-Mail [email protected] wenden. Auch Stadtteile von Fulda betroffen Die Stadt Fulda hat heute mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand in den Fuldaer Stadtteilen Dietershan und Bernhards festgestellt. Dies geschieht parallel zur Erklärung des Trinkwassernotstandes in der Gemeinde Petersberg. Die Tiefbrunnen der Stadtteile Dietershan und Bernhards befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner bitten um Verständnis für diese Maßnahme: "Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Angesichts der aktuell extremen Witterung sowie des Ausfalls eines Tiefbrunnens sehen wir aber keine andere Möglichkeit, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen." Das gilt in Dietershan und Bernhards Ab sofort bis auf Weiteres ist es in diesen beiden Stadtteilen verboten, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz unter anderem für die folgenden Zwecke zu entnehmen: Für das Bewässern von Rasenflächen, von öffentlichen oder betrieblichen Grünanlagen, sowie von nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten einschließlich Bäumen und Sträuchern. Ausnahmen gelten, soweit die Bewässerung zur Abwehr bleibender Schäden an den Grünanlagen zwingend erforderlich ist (Abwehrbewässerung). Eine Abwehrbewässerung zwischen 10 Uhr und 20 Uhr ist unzulässig. Die Abwehrbewässerung darf maximal zweimal je Woche erfolgen. Für das Be- und Nachfüllen von Zisternen, wenn das gesammelte Wasser nicht der Abwehrbewässerung oder der Verwendung im Haushalt dient. Für das erstmalige Befüllen sowie das Nachfüllen von Wasserbecken, Schwimmbecken sowie künstlichen Teichen. Für das Bewässern und Befeuchten von Sportanlagen in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr. Bei Sand- und Kunstrasenplätzen (auch Tennissandplätzen) darf auch tagsüber eine höchstens fünfminütige Oberflächenbewässerung pro Stunde und Platz erfolgen. Für das Waschen von privaten PKW außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen Für die Beregnung von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie für die Beregnung im Erwerbsgartenbau in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr. Die Trockenheit belastet die Bevölkerung. Symbolbild: Stadt Fulda Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Der komplette Text der Bekanntmachung sowie mögliche Ausnahmeregelungen ist zu finden unter www.fulda.de/bekanntmachungen Hinweise der RhönEnergie für betroffene Kunden Die Wasserversorgung der Haushalte und sonstigen Wasserverbraucher in Bernhards und Dietershan erfolgt über die RhönEnergie Fulda. Das Unternehmen bittet deshalb seine dortigen Kunden darum, die geltenden Einschränkungen konsequent einzuhalten. "Für die Menschen in Bernhards und Dietershan ist es wichtig zu wissen, dass die Einschränkungen der Gemeinde Petersberg im Wesentlichen auch für sie gelten", sagen die RhönEnergie-Geschäftsführer Martin Heun und Dr. Arnt Meyer. "Wir unterstützen die Stadt Fulda und die Gemeinde Petersberg bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Gleichzeitig bitten wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher, mit der Ressource Trinkwasser besonders verantwortungsvoll umzugehen."