Ingenieure wegen Verdachts auf Insiderhandel angeklagt
Im November 2024 verkündeten der deutsche Volkswagen-Konzern und die kalifornische Autofirma Rivian einen 5,8 Milliarden Dollar schweren Deal, bei dem es um die Entwicklung von Elektronik und Software für E-Autos geht. Ein großer Teil des Geldes fließt dabei in Rivian-Aktien. VW ist mittlerweile zu Rivians größtem Anteilseigner aufgestiegen. VW-Rivian-Pläne: Insider machen Kasse Schon im Sommer 2024 hatte VW entsprechende Pläne öffentlich gemacht. Ursprünglich war von einem Investment in der Höhe von fünf Milliarden Dollar die Rede gewesen. Der Kurs der Rivian-Aktie kletterte daraufhin kurzfristig um 23 Prozent. Genau an diesem Punkt sollen zwei Ingenieure des VW-Konzerns sowie eine weitere Person aus dem Familienkreis über 300.000 Dollar Gewinn gemacht haben, wie Techcrunch zuerst berichtete. Sie sollen ab April 2024 in Aktien und Optionen von Rivian investiert – und diese nach Bekanntwerden der Joint-Venture-Pläne sowie des nachfolgenden Kurssprungs wieder verkauft haben. Das Problem: Die beiden Ingenieure verfügten über interne Informationen über den geplanten Milliarden-Deal, sogenanntes Insiderwissen. Aus solchen geheimen Informationen an der Börse Profit zu schlagen, ist verboten. Klage vor US-Gericht: Bis zu 25 Jahre Haft Entsprechend hat die Staatsanwaltschaft vor einem Bezirksgericht in New York Anklage gegen die beiden Männer erhoben. Der Vorwurf lautet auf gemeinsamen Insiderhandel. Die Staatsanwaltschaft spricht von „Verschwörung zum Wertpapierbetrug“ und Wertpapierbetrug in zwei verschiedenen Fällen. Darauf stehen bis zu 25 Jahre Gefängnisstrafe. „Wenn Menschen vertrauliche Informationen zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil missbrauchen, untergraben sie die Prinzipien, die ein faires und effizientes Funktionieren unserer Märkte ermöglichen“, so Staatsanwalt Jay Clayton. Konkret sollen die beiden Ingenieure 250.000 beziehungsweise 50.000 Dollar mit dem Kauf und Verkauf der Rivian-Aktien verdient haben. Das Familienmitglied kam auf weitere 12.000 Dollar an „illegalen Profiten“, wie es in der Anklageschrift heißt. Insiderhandel: Angeklagte googeln zu Strafen Die Angeklagten sollen sich übrigens durchaus darüber im Klaren gewesen sein, dass ihr Handeln illegal war. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie einige Tage vor der Veröffentlichung der Joint-Venture-Pläne gegoogelt haben, wie Insiderhandel strafrechtlich verfolgt wird und ob es dafür eine Verjährungsfrist gibt.