Internationaler Gerichtshof: Deutschland verteidigt Waffenexporte nach Israel vor UN-Gericht
Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hat Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel als vereinbar mit dem Völkerrecht verteidigt. »Alle deutschen Rüstungsexporte nach Israel und in andere Länder unterliegen strengen Prüfverfahren, die strikter als internationale Regelungen sind«, sagte die deutsche Rechtsvertreterin Tania von Uslar-Gleichen zum Start der Verhandlungen in Den Haag.
Nicaragua hatte Deutschland mit einer Klage wegen Beihilfe zum Völkermord vor das Gericht gebracht. Die Rüstungsexporte verletzen demnach die Genozidkonvention, da sie von Israel bei den Angriffen im Gazastreifen genutzt würden.
Zum Beginn der mehrtägigen Anhörung wies die deutsche Rechtsvertreterin die Anschuldigungen als haltlos zurück. Aus der umfassenden Dokumentation, die Deutschland zu seinen Rüstungsexporten veröffentliche, gehe hervor, dass diese im Einklang mit internationalem Recht ständen. Der Gerichtshof solle die Forderung Nicaraguas nach einem Stopp der deutschen Rüstungsexporte zurückweisen, forderte die deutsche Vertreterin.
Richter wiesen Eilantrag 2024 ab
Deutschland hatte die erste Runde in diesem Verfahren 2024 gewonnen. Die höchsten Richter der UN wiesen damals einen Eilantrag Nicaraguas ab. Nach der Entscheidung musste Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel nicht sofort stoppen. Die Richter kamen aber der Forderung Deutschlands nicht nach, die Klage Nicaraguas völlig abzuweisen.
Die deutschen Rechtsvertreter versuchen nun, in dieser Anhörung zu erreichen, dass es nicht erst zum Hauptverfahren kommt. In ihrer Argumentation gehen sie vor allem darauf ein, warum das Gericht ihrer Einschätzung nach in dieser Angelegenheit nicht befugt ist. Nicaragua wird diesen Dienstag darauf reagieren. Wann die Richter eine Entscheidung fällen, ist nicht bekannt.