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Internationaler Strafgerichtshof ICC: Chefankläger Karim Khan muss gehen

Allgemein

Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben bei einer Sondersitzung in New York für die Abberufung von Karim Khan als Chefankläger gestimmt. Die Delegierten entschieden demnach mit absoluter Mehrheit in einer geheimen Wahl: Von den 125 Mitgliedstaaten votierten 82 für Khans Absetzung. Sie attestierten ihm »schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten«. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Vorwürfe der sexuellen Übergriffe Khan war seit 2021 Chefankläger des IStGH und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gazakrieg beantragt. Im Juni wurde er suspendiert. Eine Mitarbeiterin wirft ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vor. Khan soll sie gegen ihren Willen begrapscht haben, erklärte die Frau jüngst in einem CNN-Interview. Sie schilderte darin etwa einen Vorfall in Kolumbien, bei dem er in ihr Hotelzimmer kam. Während sie vorgab, zu schlafen, soll er sie demnach an intimen Stellen berührt haben; danach habe er angefangen, seine Hand in ihre Leggings zu schieben und ihr seine Zunge ins Ohr zu stecken, so die Frau. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der Uno-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass »kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung« nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders und suspendierten Khan. Warum der Fall den IStGH in seine vielleicht schwerste Krise stürzte, lesen Sie hier.

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