„Investitionsschutzgesetz“: Dobrindt will Berliner Vergesellschaftungspläne per Gesetz verhindern
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Plänen eines möglichen Berliner Linksbündnisses zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit einem neuen Investitionsschutzgesetz zuvorkommen. Das kündigte er in „Bild“ an. „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte er dem Blatt.
In einer möglichen Koalition wollen Linke, Grüne und SPD in Berlin große Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Etwa 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen sollen in Landesbesitz überführt werden. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereitgestellt werden. Die Parteien einigten sich auch auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.
Zudem soll eine zwingende Notwendigkeit der Vergesellschaftung explizit nachgewiesen werden, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Dabei müsse der Nachweis erbracht werden, dass alle anderen Mittel, wie etwa Investitionen in den Wohnungsbau oder die Förderung des Wohnungsbaus, vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Damit würde der Vergesellschaftungsplan der möglichen Berliner Koalitionäre unbezahlbar werden.
Experten schätzen dem Bericht zufolge, dass die Verstaatlichung zum Verkehrswert 50 bis 60 Milliarden Euro an Steuergeldern kosten würde. Geld, das Berlin nicht aufbringen könnte.