DAX +1,57 % 25.577,47 Pkt 15:51:14 MDAX +1,69 % 30.380,36 Pkt 15:51:15 Euro Stoxx 50 +0,68 % 6.157,58 Pkt 15:51:00 Dow Jones +0,28 % 52.359,00 Pkt 16:06:14 S&P 500 +1,20 % 7.715,45 Pkt 16:06:15 Nasdaq +1,80 % 26.423,37 Pkt 16:06:14 Nikkei +1,73 % 63.268,37 Pkt 07:45:03 Gold +0,68 % 4.065,90 USD 15:56:11 Silber +0,64 % 54,46 USD 15:56:05 Brent -5,66 % 109,26 USD 15:55:48 WTI -1,55 % 100,18 USD 15:56:15 Bitcoin +0,32 % 80.263,49 USD 16:06:06 EUR/USD -0,62 % 1,11480 USD 16:05:45 EUR/GBP -0,21 % 0,83670 GBP 16:06:14 EUR/CHF -0,10 % 0,92320 CHF 16:06:14 EUR/JPY -0,05 % 175,823 JPY 16:06:14

Investitionsschutzgesetz: Justizministerin Hubig sieht erheblichen Klärungsbedarf

Nation

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht beim geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Erschwerung von Vergesellschaftungen, wie sie in Berlin angestrebt werden, noch erheblichen Klärungsbedarf. »Es gibt noch viele Fragezeichen und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende«, sagte die SPD-Politikerin dem »Kölner Stadt-Anzeiger«. Sie nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken sehr ernst.

Gleichzeitig betonte Hubig, dass sie das Gesetz nicht grundsätzlich ablehnt. »Wenn etwas im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, dann sind alle gut beraten, sich konstruktiv einzubringen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Das ist meine Linie«, erklärte sie.

Gesetz schränkt Möglichkeiten zur Vergesellschaftung stark ein

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Gesetzes bereits formuliert. Eine Vergesellschaftung, etwa von Mietwohnungen, soll nur möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass sie zwingend notwendig ist und alle anderen Maßnahmen wie Investitionen und Wohnungsbauförderung ausgeschöpft sind. Im Falle einer Enteignung soll die Entschädigung »unmittelbar in Geld« und zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.

Die angestrebte Koalition von Linken, Grünen und SPD in Berlin will große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie rechnen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro – einer Summe, die wohl unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.

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