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Islamisches Gebet stört Schulfrieden: Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot in Schule

Nation

Gegensätzlicher hätten die Darstellungen über das Schulleben an dem Berliner Gymnasium nicht sein können: „Wir haben Schüler, die sich als fromm empfinden“, sagen der Schulleiter des Diesterweg-Gymnasiums und sein Stellvertreter. Ihren Schilderungen nach ist der Anpassungsdruck auf weniger religiöse Schüler und auf die Mädchen groß.

Vor allem während des islamischen Fastenmonats Ramadan sei er hoch. Während der Fastenzeit werde kontrolliert, ob jemand heimlich auf der Toilette Wasser trinke. Und ob Schülerinnen ein Kopftuch trügen. Einmal sei ein Siebtklässler in die Klasse gekommen und habe gerufen: „Ab heute fasten wir alle!“

An diesem Donnerstag wurde vor der 3. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts verhandelt, ob Muslime am Diesterweg-Gymnasium in Gesundbrunnen diskriminiert werden oder nicht. Denn die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Land Berlin und das Gymnasium verklagt.

Bekenntniszwang und Konformitätsdruck

Insgesamt 650 Schülerinnen und Schüler aus 47 Herkunftsländern lernen an dieser Schule. Es gibt schiitische und sunnitische Muslime und auch orthodoxe und evangelische Christen; von Juden weiß man hingegen nichts.

Mit den Christen an der Lehreinrichtung gibt es offenbar kaum Probleme. In dem gut besuchten Gerichtssaal äußern sich die Pädagogen des Gymnasiums: „Wir erleben in jedem Ramadan einen Bekenntniszwang und Konformitätsdruck. Dem sind vor allem Mädchen ausgesetzt.“

Sie berichten von Mädchen, die die Regel haben und deshalb während des Ramadans essen dürfen. Trotzdem werden sie von Jungen dafür gemaßregelt. Und der schönste Moment der Schulzeit, die feierliche Übergabe der Abiturzeugnisse, wird den Mädchen verhagelt, wenn sich streng religiöse Schüler darüber aufregen, dass der Schulleiter den Schülerinnen die Hand gibt.

Schule verbietet demonstrative Ausübung religiöser Riten

Um angesichts solcher Auswüchse den Schulfrieden und das Lernen zu gewährleisten, gab sich das Diesterweg-Gymnasium eine Schulordnung – mehrheitlich beschlossen von der Schulkonferenz. Diese besteht aus vier Schülern, vier Eltern, vier Lehrkräften und dem Schulleiter.

Eine Passage der Schulordnung verbietet die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“. Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte Klage erhoben. Der Verein, der sich als „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“ bezeichnet, hat schon viele Prozesse angestrengt.

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In der Klage, die nun beim Verwaltungsgericht verhandelt wird, argumentiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte, dass die Vorschrift in der Schulordnung de facto nur muslimische Schülerinnen und Schüler treffe, die das islamische Pflichtgebet verrichten. Dadurch werde die Religionsfreiheit verletzt.

Die GFF will erreichen, dass das Gericht pauschale Gebetsverbote an Schulen für diskriminierend erklärt, und so „die Grundrechte von Kindern und die religiöse Vielfalt an Schulen stärken“. Das Verbot trifft aus Sicht des Vereins „gläubige muslimische Schüler:innen, die das tägliche Beten als religiöse Pflicht empfinden“. Das pauschale Verbot des Gebets diskriminiere „Schüler:innen daher aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen“.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte nach eigenen Angaben bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft. Sie beanstandete dabei mehr als 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. Die Mehrheit der Schulen habe daraufhin eingelenkt und ihre Regelungen geändert. Das Diesterweg-Gymnasium hielt jedoch am Gebetsverbot fest.

„Schüler müssen heimlich hinter Mülltonnen beten“

Der Schulleiter, sein Stellvertreter und zwei Justiziare der Senatsbildungsverwaltung auf der Seite der „Beklagten“ verweisen bei Gericht unter anderem wiederholt darauf, dass sich das Verbot nicht gegen den Islam richte, sondern sich auf alle Religionen beziehe. Das Verhalten einiger religiöser Schüler, die mehrmals am Tag ihren Pflichtgebeten nachkommen, sei jedoch missionarisch, raumgreifend und ostentativ.

Die beiden Anwältinnen des Vereins wiederum argumentieren, dass es Glaubensregeln gebe, die eben besonders wahrnehmbar seien: „Wenn man das verbietet, trifft es die Muslime besonders. Muslime können ihre Religion nur sichtbar ausüben.“

Glaubt man den beiden Anwältinnen, dann müssten sich die Schüler von der Schulleitung eingeschüchtert fühlen: Auf Schüler, die ihre Religion ausübten, werde „Jagd gemacht“. Schüler würden sich deshalb in Büschen, hinter Müllcontainern und in Toilettenräumen verstecken. „Es ist unfassbar schlimm, dass sich Schüler verstecken müssen. Das bricht einem das Herz.“

Das sind die Kontakte des Vereins in die Schülerschaft

Solche Anwürfe weisen die Schulvertreter empört zurück: Niemand werde gejagt. Man störe auch kein Gebet, sondern suche das Gespräch.

Nun berichtet der stellvertretende Schulleiter von einer Begebenheit während des Ramadans: In der Mittagspause hätten ihm Kollegen gesagt, da sei etwas „im Busch“. Als er in den Ganztagsbereich gekommen sei, hätten Schüler versucht, ihn in Gespräche zu verwickeln und abzulenken. Es habe Verabredungen gegeben, ein demonstratives Gebet zu vollziehen. Dann hätten in einem Windfang zwölf Schüler gestanden, in einheitliches Schwarz gekleidet. Ein Schüler sei zum Vorbeter bestimmt worden. Dem stellvertretenden Schulleiter sei klar gewesen: Das war keine spontane Entscheidung. Die zwölf hätten viele Zuschauer gehabt, die die Reaktion des Pädagogen sehen wollten. „Wir gehen sehr behutsam vor und stören ein Gebet nicht“, sagt er. Man gehe später in die Lerngruppen. Es werde auch niemand zum Direktor zitiert, wie die Kläger behaupten.

Die Vorsitzende Richterin will wissen, woher die Anwältinnen die drastischen Schilderungen über das Beten zwischen Mülltonnen und die Jagdszenen haben. Es stellt sich heraus, dass die Anwältinnen – beziehungsweise die Gesellschaft für Freiheitsrechte – mit zwei ehemaligen Schülerinnen in Kontakt stehen, die aber „Kanäle in die Schülerschaft hinein“ hätten.

Gericht: Risiko religiöser Konflikte erhöht

Der Verein findet es auch diskriminierend, dass die Schule keinen Raum zur Verfügung stellt, in dem das islamische Gebet verrichtet werden kann. Doch der Schulleiter und sein Stellvertreter sagen, dass sie dafür weder Räume noch Aufsichtspersonal haben.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts weist die Klage ab. Die Schulordnung unterscheide nicht nach Religion, sondern verbiete jegliche demonstrativ ausgeübten religiösen Riten in der Schule, urteilen die Richter. Das Verbot an dem betroffenen Gymnasium sei gerechtfertigt. Es sei erforderlich, um den Schulfrieden zu wahren. Diesem komme im konkreten Fall höheres Gewicht zu als dem mit der Ungleichbehandlung verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Das Gericht weiter: Der staatliche Bildungsauftrag könne nur verwirklicht werden, wenn ein ordnungsgemäßer Unterrichtsablauf gesichert sei. Das setze einen Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung in der Schule voraus. An dem Gymnasium bestünden bereits seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund.

Der Schulfrieden sei durch religiös motiviertes Verhalten insbesondere muslimischer Schülerinnen und Schüler konkret gefährdet. So sei beispielsweise versucht worden, Mitschülerinnen und Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Es habe Konvertierungsversuche gegeben, Schülerinnen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trügen. Mit der Verrichtung des islamischen Gebets werde das bereits bestehende Risiko einer Störung des Schulfriedens aufgrund religiöser Konflikte weiter erhöht.

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