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Italien plant 75-Euro-Bußgeld für Smombies

Technologie

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Sind Sie ein Smombie – also ein Smartphone-Zombie, der beim Gehen aufs Display starrt? Dann könnte Sie das in Italien bald teuer zu stehen kommen. Wer beim Überqueren der Straße aufs Smartphone starrt, soll nach einem neuen Entwurf mindestens 75 Euro zahlen. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob Sie einen Zebrastreifen nutzen. Noch ist die Regel allerdings nicht beschlossen.

75 Euro für den Blick aufs Display

Immer mehr Menschen starren im Alltag auf ihr Smartphone , selbst wenn sie gerade eine Straße überqueren. Nachrichten, soziale Netzwerke oder kurze Videos ziehen die Aufmerksamkeit auf das Display . Dabei gerät die Umgebung schnell aus dem Blick. Dagegen geht Italien nun vor. Nach einem Entwurf für eine neue italienische Straßenverkehrsordnung sollen Fußgänger künftig mindestens 75 Euro zahlen, wenn sie beim Überqueren der Straße konsequent auf ihr Smartphone schauen. Diese Regel soll unabhängig davon gelten, ob man einen Zebrastreifen benutzt oder die Straße an einer anderen Stelle überquert. Das berichtet die italienische Webseite fanpage.it .

Andere Länder gehen bereits gegen Smombies vor

Italien wäre mit einer solchen Regelung nicht das erste Land. In der japanischen Stadt Yamato gelten entsprechende Vorgaben bereits seit 2020; in Litauen wurden 2018 Bußgelder für abgelenkte Fußgänger eingeführt. Auch Honolulu auf Hawaii setzte bereits 2017 eine vergleichbare Regel durch.

In Italien könnten auch andere elektronische Geräte, darunter Tablets, Laptops und Digitalkameras, betroffen sein. Kopfhörer und Ohrhörer sollen dagegen grundsätzlich erlaubt bleiben. Das Gleiche gilt für Freisprecheinrichtungen. Voraussetzung ist, dass das Zubehör die Sicherheit nicht beeinträchtigt und man mit beiden Ohren ausreichend hören kann.

Entscheidung im Oktober

Hintergrund sind offenbar mehrere italienische Urteile, in denen unvorsichtigen Fußgängern bei Unfällen eine Mitschuld zugesprochen wurde. Beschlossen ist das Bußgeld aber noch nicht. Bis zum 13. September 2026 können Branchenverbände Stellung nehmen. Danach soll das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) eine endgültige Fassung ausarbeiten. Sie wird für Mitte Oktober erwartet.

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