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Itzehoe: Eltern aus Brunsbüttel ließen Säugling verhungern - lebenslange Haft

Allgemein

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) so sehr vernachlässigten, dass es am 26. September starb. Eine Obduktion ergab damals, dass das Kind verhungert war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, weil sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überlebe. Die Verteidigung des Paars hatte laut NDR auf fahrlässige Tötung plädiert. Sie forderte demnach eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und von fünf Jahren für den Vater. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen gewesen, argumentierte sie. Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung Während des Prozesses hatten der Vater und die Mutter von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby berichtet. Die beiden haben außerdem Zwillinge, die damals drei Jahre alt waren. »Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde«, sagte der Vater. Für den Monat des Todes des Kindes habe er bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Die Mutter gab vor Gericht an, dass die Eltern etwa zwei Wochen vor dem Tod des Babys bemerkt hätten, dass es an Gewicht verlor. Sie hätten dann beschlossen, dass Mädchen öfter zu stillen und zuzufüttern, sagten die Eltern laut NDR. Obwohl das Kind die Flasche nicht annahm, schoben die Eltern demnach einen Besuch bei einem Kinderarzt auf. Sie begründeten das damit, dass auch ihre Zwillinge unter Gewichtsschwankungen gelitten hätten. Die Mutter sagte außerdem aus, ihre Überforderung habe sich durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt. Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern hatten sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben.

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