Jährige in Köln von Roboter sexuell belästigt – Teenager unter Verdacht
Bekleidet mit Jogginghose und Shirt, mit einer Goldkette und Sonnenbrille ausstaffiert: In diesem Outfit soll ein Roboter in Köln ein 16-jähriges Mädchen sexuell belästigt haben. Die Maschine habe die Jugendliche am Gesäß berührt und Stoßbewegungen gegen ihren Po ausgeführt, berichtete die Polizei in Köln. Sie ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage.
Die Jugendliche hatte sich in der Nacht zum Sonntag im Zentrum der Domstadt mit zwei Freundinnen vor einem Schnellrestaurant aufgehalten, als sich der rot-goldene Roboter von hinten genähert habe, wie die Polizei mitteilte, die auch ein Foto veröffentlichte. Der 16-jährige Besitzer des Geräts aus Wegberg und sein 19-jähriger Begleiter sollen den Vorfall gefilmt, live in sozialen Medien übertragen und moderiert haben.
Zudem spielte sich das Ganze nach dpa-Informationen in einem Bereich ab, der von der Kölner Polizei mit Kameras überwacht wird. Ein Polizeisprecher bestätigte, dass Bildmaterial ausgewertet werde.
Roboter kostet rund 5000 Euro
Polizisten stellten die Verdächtigen wenig später noch in Tatortnähe. Den 1,20 Meter großen Roboter fanden sie im Kofferraum eines Autos, in dem der 16-Jährige ihn verstaut haben soll. Neben dem Roboter beschlagnahmte die Polizei auch die Handys der Verdächtigen.
Der Hersteller wirbt damit, dass der Roboter, der rund 5000 Euro kostet, eigenständig agiert. Man könne dem Gerät aber Bewegungen beibringen, indem man sie ihm vorführt. „Wie der Roboter zum Tatzeitpunkt arbeitete und ob jemand seine Bewegungen gezielt steuerte, untersucht nun die Kriminalpolizei“, sagte ein Polizeisprecher dem „Express“.
Einer der Streamer hat inzwischen bei TikTok einen kurzen Ausschnitt des Geschehens hochgeladen und behauptet, der Roboter sei einem Mann ausgewichen und nur aus Versehen in eine junge Frau hineingelaufen. In längeren Videos der Situation ist im Internet aber auch zu sehen, wie der Roboter nach der Kollision mit einer jungen Frau Masturbations- und Sex-Bewegungen vorführt, wie die Agentur dpa berichtet.
Nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Martin Ebers ist die Frage, inwiefern der Roboter autonom oder nach Anweisung gehandelt hat. Nach seiner Einschätzung gibt es bei hochautonomen Robotern bislang rechtliche Grauzonen: „Wenn aufgrund des hohen Grads der Autonomie die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht vorhersehbar sind, dann hat das geltende Recht ein Problem. Dann entstehen Haftungslücken“, sagte Ebers der „tagesschau“ in der ARD.
Die EU hat deshalb bereits neue Vorgaben verabschiedet. Am 9. Dezember 2026 tritt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) verbindlich in Kraft.
Damit werden autonome Roboter, KI-Systeme und Software explizit rechtlich als „Produkte“ eingestuft, was Herstellern eine weitreichende, verschuldensunabhängige Haftung auferlegt. In Deutschland hat der Bundestag das entsprechende nationale Umsetzungsgesetz am 8. Oktober 2026 beschlossen.
Dass die mutmaßlichen Betreiber im Kölner Fall 16 und 19 Jahre alt sind, spielt für eine mögliche zivilrechtliche Haftung nach Einschätzung Ebers grundsätzlich keine entscheidende Rolle.
Der Strafrechtler Eric Hilgendorf forderte in der ARD eine grundsätzliche Reform. „Wir brauchen unbedingt einen allgemeinen Straftatbestand, der massive Respektverletzungen erfasst“, sagte er.
Es sei schwer, gesellschaftliche Werte wie den Respekt gegenüber Frauen zu vermitteln, wenn strafrechtliche Normen so komplex seien, dass immer neue Einzelfälle gesondert geregelt werden müssten. „Wir können nicht jedes halbe Jahr das Gesetzbuch mit Einzelfällen erweitern“, sagte Hilgendorf. (lem)