Jens Lehmann zieht in München vor Gericht und verklagt KI-Firma
Erneut vor Gericht Jens Lehmanns verklagt KI-Firma auf über 500.000 Euro Von t-online, SK Aktualisiert am 12.08.2026 - 16:35 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Vom Kettensägen-Urteil bis zum Streit ums Anwaltshonorar: Jens Lehmann steht regelmäßig vor Gericht. Nun kommt offenbar ein neuer Fall hinzu. Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann stand mal wieder vor Gericht. Dieses Mal in eigener Sache. Am Dienstag, 11. August, hat er vor dem Münchner Landgericht gegen eine Münchner KI-Firma geklagt. Wie das Landgericht München I auf Anfrage der Münchner Redaktion von t-online mitteilt, hat Jens Lehmann dort eine Summe in Höhe von 572.661,18 Euro zuzüglich Zinsen eingeklagt. Wie die "Bild" berichtet, sollen Lehmann 2020 Aktien einer Münchner KI-Firma für jeweils einen Euro angeboten worden sein. Der eigentliche Wert solle bei 6,50 Euro gelegen haben, weshalb der ehemalige Nationaltorwart laut "Bild" 500.000 Euro investierte. Lehman verklagt Münchner KI-Firma auf Schadensersatz Erhalten habe der 56-Jährige jedoch nur die Hälfte der vereinbarten Aktien erhalten. Für die fehlenden Aktien zum Preis von einem Euro plus Zinsen will Lehmann nun sein Geld zurück. Zudem klagt er auf Schadensersatz wegen der Nichtlieferung der Aktien. Einen Beschluss gibt es bisher nicht. Erst vor rund einem Jahr, am 14. Oktober 2025, hat er sich mit seinem früheren Strafverteidiger vor dem Zivilgericht in München über das Honorar seines "Kettensägen-Prozesses" gestritten. Doch auch das war nicht das erste Mal, dass der Ex-Torwart vor Gericht stand. Inzwischen hat sich bei Lehmann eine ganze Serie an Verhandlungen angesammelt. t-online hat seine Gerichtsakten zusammengefasst. Der Fall mit der Kettensäge gilt als seine bislang bekannteste Verhandlung: Vor dem Landgericht München II wurde der frühere Nationaltorwart im Herbst 2024 wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Kettensäge, Parkgebühren und Handy am Steuer Konkret ging es darum, dass Lehmann mit einer Kettensäge im Sommer 2022 einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn am Starnberger See angesägt hatte, weil diese angeblich seine Sicht auf den See beeinträchtigte. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft ihm in demselben Verfahren vorgeworfen, dass er die Parkgebühren in einem Parkhaus am Münchner Flughafen nicht habe zahlen wollen. Stattdessen fuhr Lehmann dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurch – ohne die Gebühren zu bezahlen. Und das Honorar seines Verteidigers für dieses Verfahren will Lehmann nun offenbar nicht bezahlen. Insgesamt schuldet er ihm noch rund 14.000 Euro. Die Begründung Ex-Nationaltorwarts: Der 54-Jährige findet den Stundensatz von 550 Euro maßlos überteuert und hat deshalb von der ursprünglichen Rechnung über 24.000 Euro nur einen Bruchteil überwiesen. Sein aktueller Anwalt erklärte per Videoschalte aus Münster, die Abrechnung sei unklar formuliert. Lesen Sie hier, warum Jens Lehmann nun von seinem Anwalt verklagt wird Kurz vor seinem "Kettensägen-Prozess" war Lehmann wegen eines weiteren Vorwurfs vor Gericht geladen. Gegenstand des Prozesses war eine Ordnungswidrigkeit. Lehmann soll am 22. Juni 2024 mit einem Handy am Steuer erwischt worden sein. Er wurde von der Polizei auf der Landshuter Allee in München gestoppt, musste als Strafe 100 Euro zahlen und bekam einen Punkt in Flensburg. Gegen diese Strafe hatte Lehmann Einspruch eingelegt, was zur Verhandlung führte. Lehmann erschien nicht vor Gericht. Da der Ex-Torwart und sein Anwalt dem Termin fernblieben, verwarf das Gericht den Einspruch. Jens Lehmann fährt nach Oktoberfest betrunken Auto Wenige Tage vor seinem Kettensägen-Prozess im Herbst 2024 wurde Lehmann zudem betrunken hinterm Steuer erwischt. Am 23. September vergangenes Jahr soll der Fußballer laut Anklage gegen 1.30 Uhr betrunken mit einem Audi gefahren sein, nachdem er zuvor Gast auf dem Oktoberfest war. Eine Blutentnahme an dem Abend ergab eine Alkoholkonzentration von 0,72 Prozent. Im Rahmen des Kettensägen-Prozesses wurde Jens Lehmann wegen dieses Vorfalles zu einer Gesamtstrafe verurteilt. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aufgrund der Trunkenheitsfahrt legte er jedoch Einspruch ein, weshalb es zu einem weiteren Prozess vor dem Münchner Amtsgericht kam. Hier wurde der 54-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.