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Jens Spahn: Kritik an Jens Spahn hält nach Familienzuwachs durch Leihmutter an

Nation

Die Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn hält nach Bekanntgabe seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter an. Grüne, Linke und FDP thematisieren doppelte Standards und die Glaubwürdigkeit von Politikern. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, kritisierte Politiker, »die hier jedwede Liberalisierung gesetzlicher Grundlagen zur Leihmutterschaft vehement ablehnen, dann aber selbst im Ausland genau diese in Anspruch nehmen«. Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten mitgeteilt, sie seien Eltern geworden. Ihr Sohn wurde demnach von einer Leihmutter in den USA auf die Welt gebracht. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. »Zu Leihmutterschaft gibt es unterschiedliche ethische Positionen, auch innerhalb meiner Partei«, sagte Dahmen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Er selbst halte sie für problematisch. Die Gesetze in Europa »messen dem Schutz der austragenden Frau vor Ausbeutung, der Vermeidung einer Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Geburt sowie dem Schutz des Kindes vor komplexen Abstammungskonflikten eine große Bedeutung bei«. Dies finde er »persönlich richtig«, sagte Dahmen. Kritik an Doppelstandards Er kritisierte nicht die Geburt eines Kindes, es gehe ihm vielmehr um »politische Glaubwürdigkeit und Doppelstandards«, sagte der Grünen-Politiker. »Wer Regeln politisch propagiert, sollte nachvollziehbar erklären, warum sie für ihn selbst offenbar nicht gelten sollen.« Im Jahr 2015 hatte Spahn dem Männermagazin GQ, damals als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, gesagt: »Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.« Auch als Bundesgesundheitsminister lehnte er 2019 eine Lockerung des Verbots ab. Nach den Berichten über Spahns Vaterschaft stellte das Bundesfamilienministerium klar, dass dieses Verfahren in Deutschland verboten bleibt. »Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor«, sagte ein Sprecher des Ministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die CDU hatte überdies auf ihrem Bundesparteitag im Februar beschlossen, dass sie am Verbot von Leihmutterschaften festhält. Kathrin Gebel, die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, thematisierte ebenfalls doppelte Standards. Politische Maßstäbe sollten auch dann gelten, wenn das eigene Leben betroffen sei, sagte sie dem RND. Die Familie von Jens Spahn verdiene wie jede andere Respekt. Gebel forderte jedoch: »Wenn er seine politische Haltung zur Leihmutterschaft geändert hat, sollte er das offen erklären.« Schwangerschaft und Geburt dürften zudem nicht »zu Dienstleistungen werden, die sich vor allem Wohlhabende kaufen können«. »Gesetze nicht mit Geld international umgehen« Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Henning Höne sagte dem Netzwerk, Leihmutterschaft sei eine komplexe ethische Frage, bei der er unterschiedliche Meinungen respektieren könne. »Was ich nicht respektieren kann, sind Politiker, die in Deutschland für Gesetze sorgen, die sie dann mit Geld und Kontakten international umgehen.« Auch innerhalb der Union mehrten sich kritische Stimmen. Der Vorsitzende der Senioren Union, Hubert Hüppe, erneuerte seine Kritik an Spahn gegenüber dem Magazin Focus: »Die Leihmutterschaft ist zu Recht in Deutschland verboten. Es ist nicht gut, wenn sich Politiker mit Macht und Geld darüber hinwegsetzen.« Deutliche Worte hatte es zuvor bereits aus Thüringen gegeben: »Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten ethischen Gründen verboten«, sagte die Thüringer Landesvorsitzende der Frauen Union, Marion Rosin (CDU), den Funke-Medien. »Wer dieses Verbot durch eine Auslandslösung umgeht, setzt sich über den Geist des deutschen Gesetzes hinweg«, sagte Rosin und forderte Spahn zum Rücktritt auf. Auch die Senioren Union der CDU und mehrere Kirchenvertreter hatten Spahns Entscheidung kritisiert. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte dem RND, er wünsche Spahn und seiner Familie »alles Gute und Gottes Segen«. Zugleich sagte er, bei den gesetzlichen Regelungen zum Thema Leihmutterschaft in Deutschland bestehe kein Änderungsbedarf – diese seien »gut begründet«.

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