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Jetzt kommt die Fernwärme. Viele Immobilienbesitzer wissen nicht, woran sie sind.

Technologie

Jetzt wissen alle Bescheid, zumindest die Bewohner von Großstädten. Bis zum 30. Juni mussten alle deutschen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern einen „kommunalen Wärmeplan“ erarbeiten. Haus- und Wohnungseigentümer können jetzt im Netz nachschauen, ob sie bis zur angepeilten Klimaneutralität im Jahr 2045 die Aussicht auf einen Fernwärmeanschluss haben, der ihnen weiteres Nachdenken über das künftige Heizen erspart. Oder ob sie selbst darüber nachdenken müssen, inwieweit der Einbau einer Wärmepumpe in ihrer Immobilie technisch und finanziell machbar ist. Die Frist für die Wärmepläne geht auf das umstrittene Heizungsgesetz des grünen Klimaministers Robert Habeck zurück. Ursprünglich waren an diesen Termin bestimmte Pflichten gekoppelt: Nur wer in einem Gebiet mit künftigem Fernwärmeanschluss wohnt, hätte für eine Übergangszeit noch eine fossile Heizung neu installieren dürfen. Allen anderen wäre bei einem Defekt der alten Anlage nur noch eine Heizung erlaubt gewesen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann, in den meisten Fällen also eine Wärmepumpe. Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. F.A.S. jetzt lesen Dieser Aspekt ist nun obsolet, die Koalition von Union und SPD hat am Freitagnachmittag im Bundestag das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ beschlossen, das Habecks „Gebäudeenergiegesetz“ ablösen wird. Damit ist der Einbau neuer Gas- und sogar Ölheizungen wieder erlaubt. Für die Eigentümer stellt sich allerdings die Frage, ob das auch sinnvoll ist. Und für die Entscheidung, wie die eigene Immobilie künftig beheizt werden soll, bleiben die Wärmepläne der Kommunen zentral. Das Freiburger Öko-Institut hat gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme schon vor einiger Zeit die bereits vorliegenden Wärmepläne analysiert, auch für die kleineren Kommunen, die dafür noch etwas länger Zeit haben. Die Forscher haben sich zunächst den Ist-Zustand angeschaut. In den ausgewerteten Kommunen dominieren derzeit die Gasheizungen mit einem Anteil von 61 Prozent, Heizöl macht 13 Prozent aus. Die Fernwärme kommt bislang auf 17 Prozent, die Wärmepumpen sogar nur auf zwei Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kommunen sind aber groß, in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wird beispielsweise ein Drittel der Gebäude mit Öl beheizt, schon weil es vielerorts gar keine Gasanschlüsse gibt. Von Fernwärme ganz zu schweigen. Die Verhältnisse sollen sich umkehren Geht es nach den Planern in den Kommunen, sollen sich die Verhältnisse in nicht einmal zwei Jahrzehnten komplett umkehren: Im Jahr 2045 solle die Fernwärme mit einem Anteil von 40 Prozent die dominierende Form des Heizens in Deutschland sein, dicht gefolgt von der Wärmepumpe mit 38 Prozent. Sogenannte biogene Energieträger sollen nur knapp zehn Prozent ausmachen. Dazu zählen neben den Holzpellets auch jene Biokraftstoffe, mit denen nach dem erneuerten Gebäudegesetz die Öl- und Gasheizungen auch künftig weiterlaufen dürfen. Noch geringer sind die Anteile von Solar- oder Geothermie. Allerdings kommt es dabei sehr darauf an, wo man wohnt. Zwischen den Kommunen zeigen sich der Studie zufolge „erhebliche Unterschiede“. In kleineren Orten wird die Fernwärme auch künftig überhaupt keine Rolle spielen, schon weil sie sich bei eher lockerer Bebauung gar nicht rechnet. Hier wird teils ein Wärmepumpen-Anteil von bis zu 97 Prozent veranschlagt. Umgekehrt gibt es größere Kommunen, die einen Fernwärme-Anteil von maximal 82 Prozent anpeilen. Im Schnitt der Großstädte kommt die Fernwärme auf die Hälfte. In allen größeren Städten werde sie künftig „eine tragende Rolle spielen“, heißt es in der Studie. Für die Klimaneutralität kommt es allerdings sehr darauf an, auf welche Weise die Fernwärme erzeugt wird – auch wenn das dann nicht mehr die Sorge des Hauseigentümers, sondern der jeweiligen Kommune ist. Auch hier nehmen Wärmpumpen eine dominierende Stellung ein, allerdings nicht die in Privathäusern üblichen Luft-Wasser-Wärmepumpen, sondern solche, die beispielsweise mit Fluss- oder Erdwärme arbeiten. Auch Abwärme, Wasserstoff oder Geothermie spielen in den Plänen eine Rolle. Bisher sind das alles nur Pläne Wichtig ist allerdings zu wissen: Bisher sind das alles nur Pläne. Ob daraus jemals Realität wird, ist eine andere Frage. Verspricht die Kommune in einer bestimmten Straße für 2035 einen Fernwärmeanschluss, kann der Hauseigentümer auf dieser Grundlage planen. Den Anschluss einklagen, wenn er nicht rechtzeitig kommt, kann er eigentlich nicht. Einige Annahmen in den Plänen erscheinen schon jetzt sehr optimistisch. Marc Stobbe, einer der Autoren der Studie, weist etwa auf die unterstellte Energieeinsparung hin. Manche Kommunen unterstellen, dass der Energiebedarf in den kommenden 19 Jahren drastisch sinkt. Zu schaffen wäre das nur durch bessere Wärmedämmung. Bislang werden Stobbe zufolge im Jahr aber nur 0,7 bis 0,8 Prozent der Wohnungen energetisch saniert. Es gibt Städte, die wollen den Plänen zufolge in Zukunft stolze vier Prozent schaffen. Das geht allenfalls, wenn sich die Städte selbst dahinterklemmen und eigene Beraterteams in die Quartiere schicken. Pech gehabt hat auch, wer in einem sogenannten Prüfgebiet wohnt: Dort will die Kommune erst noch untersuchen, ob ein Fernwärmeanschluss künftig möglich sein wird. In manchen Städten betrifft das relativ viele Gebiete. „Das ist die ungünstigste Situation“, sagt Stobbe. Nicht nur für Hausbesitzer, die nicht wissen, woran sie sind. Sondern auch für die Perspektive, diese Gebiete künftig noch mit Fernwärme zu versorgen: Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich viele Hausbesitzer in diesen Gebieten aufgrund der Unsicherheit für eine eigene neue Heizung entscheiden, beispielsweise eine Wärmepumpe. Je weniger Haushalte, desto teurer die Fernwärme Das lässt die Chance, dass solche Straßenzüge später an die Fernwärme angeschlossen werden, nochmals sinken. Je weniger Haushalte an einem Fernwärmenetz hängen, desto höher werden für sie die Kosten. Theoretisch könnten die Kommunen dem Problem mit einem Anschlusszwang begegnen. Dass sie das auch tatsächlich tun, ist allerdings nach all den Debatten um staatliche Eingriffe in den Heizungskeller äußerst unwahrscheinlich. Die Kostenfrage stellt sich aber noch in anderer Hinsicht. Anders als beim Strom für die Wärmepumpen, für den sich jeder Haushalt den Anbieter aussuchen kann, ist die Wärmepumpe ein natürliches Monopol. Auch in der Vergangenheit kam es bei einzelnen Anbietern schon zu erstaunlichen Preissprüngen. Es brauche deshalb eine „faire Regulatorik, die den Gestaltungsspielraum einschränkt“, sagt deshalb Forscher Stobbe. Nötig sei Transparenz über Kosten, Margen und Gewinne. Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen, etwa eine Studie des Naturschutzverbandes BUND oder der „Fernwärmeatlas“ des Prognos-Instituts. Die BUND-Studie kritisiert gleichfalls den hohen Anteil der Prüfgebiete: In rund der Hälfte der bislang vorliegenden Wärmepläne betreffe das mehr als zehn Prozent der bebauten Fläche, in einigen Kommunen sogar bis zu 20 Prozent. „Für die Bürger in diesen Gebieten ergibt sich eine besonders hohe Planungsunsicherheit insbesondere bezüglich der Verfügbarkeit von Wärmenetzen in naher Zukunft“, heißt es in dem Papier. Das sei „klimapolitisch besonders gefährlich“. Nicht alle Pläne sind verständlich Auch die Verständlichkeit mancher Wärmepläne moniert der BUND. Wer durch die entsprechenden Internetseiten der Kommunen scrollt, merkt schnell: Nicht überall sind die Gebiete klar bezeichnet, die Maßnahmen und Zeitpläne konkret genug, um die eigenen Entscheidungen über die Wahl einer künftigen Heizmethode daraus ableiten zu können. Immerhin bieten drei Viertel der Großstädte eine Onlinekartenanwendung an. Das heißt aber auf der anderen Seite auch: In einem Viertel der Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gibt es diese Möglichkeit, die eigene Straße auf einem solchen Plan zu suchen, eben nicht. Für allzu optimistisch hält auch der BUND die angepeilten Ziele für die Gebäudesanierung. Im Schnitt setzen die Kommunen der Studie zufolge darauf, dass 28 Prozent der bisherigen Gebäudeenergie eingespart werden können. „Diese Reduktionen sind im Vergleich zur weiterhin geringen Sanierungstätigkeit im Gebäudebestand ambitioniert“, heißt es auch hier. Allerdings gelten sie in den Wärmeplänen als ein wichtiges Element, um die Klimaneutralität im Jahr 2045 tatsächlich zu erreichen. Sonst geht die Rechnung am Ende nicht auf. Unter den Bedingungen des alten Habeck’schen Heizungsgesetzes wäre es allerdings egal gewesen, ob die Kommunen ihre Versprechen einhalten oder nicht: Stellen sie einen Fernwärmeanschluss in Aussicht, hätten in jedem Fall die Übergangsfristen gegriffen, die den Hauseigentümern den Einbau fossiler Heizungen erlaubten – ganz egal, ob der Fernwärmeanschluss am Ende kommt oder nicht. Diese Bedeutung haben die Pläne aufgrund der Gesetzesänderung eingebüßt. Gleichwohl bleiben sie eine wichtige Orientierung für all jene, die nicht das Pech haben, dass ihre Immobilie in einem vage bezeichneten „Prüfgebiet“ liegt. „Die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten gibt Haushalten wichtige Leitplanken für Investitionsentscheidungen und schafft Transparenz darüber, welche Lösungen vor Ort langfristig vorgesehen sind“, heißt es in der BUND-Studie. Das gilt insbesondere für all jene, für deren Straßen die Kommune keine Fernwärme in Aussicht stellt: Es ist wahrscheinlicher, dass die Städte hinter ihren Zielen zurückbleiben, als dass sie die angepeilten Pläne übererfüllen. Wer keine Aussicht auf Fernwärme hat, der kann sich jetzt schon überlegen, wie er auf eigene Faust vorgehen möchte. In vielen Fällen wird die Lösung angesichts der steigenden Öl- und Gaspreise wohl die Wärmepumpe sein, allerdings aufgrund der neuen Gesetzeslage auf freiwilliger Basis. Verordnen kann es die Gemeinde nicht.

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