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Kabarettist: Uwe Steimle gibt nach Stauffenberg-Aussage Unterlassungserklärung ab

Nation

Infolge einer umstrittenen Äußerung bei einer AfD-Veranstaltung hat der Kabarettist Uwe Steimle eine Unterlassungserklärung gegenüber Karl Graf von Stauffenberg, dem Enkel des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg, abgegeben. Wie die Bild-Zeitung berichtet, verpflichtet sich Steimle darin, Stauffenberg nicht mehr im Zusammenhang mit Gewaltaufrufen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu nennen. Auch vergleichbare Äußerungen muss er demnach unterlassen – andernfalls droht eine Vertragsstrafe. Bei einer Veranstaltung der AfD in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt hatte Steimle Mitte Juli gesagt: »Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?« Karl Graf von Stauffenberg hatte die Erwähnung seines Großvaters durch Steimle deutlich kritisiert. »Ich bin sprachlos. Das ist Geschichtsklitterung par excellence«, sagte er damals der Bild-Zeitung. Sein Großvater habe versucht, »Recht, Ordnung und Freiheit wiederherzustellen« und werde nun »in den Schmutz gezogen – es ist ganz grauenhaft«. Steimles Anwalt bezeichnet Aussagen als »rechtlich zulässig« In Reaktion auf die Unterlassungserklärung sagte der Stauffenberg-Enkel nun, er »akzeptiere die Einlassung« Steimles und begrüße, dass dieser die Unterlassung unterschrieben habe. »Eine öffentliche Entschuldigung hätte ich jedoch für angebracht empfunden«, sagte Karl Graf von Stauffenberg – schließlich habe Steimle dem Bundeskanzler gedroht. Steimles Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe die Unterlassungserklärung umgehend unterzeichnet, »ohne rechtliche Beratung und ohne juristischen Zwang«. Steimle habe »gespürt, dass er in seinem Beruf als politischer Kabarettist etwas berührt hat, was rechtlich zulässig ist, was aber andere verletzt hat«. Deshalb habe er die Erklärung unterschrieben – und »nicht, weil sie richtig ist«. Inzwischen sei Steimle zu der Auffassung gelangt, dass »das Wirken der Männer des 20. Juli 1944« nicht Gegenstand »kabarettistischer Zuspitzungen« sein sollte. Allerdings habe es bei seinem Mandanten »keinen Sinneswandel gegeben und es gibt auch keinen Grund für eine Entschuldigung«, sagte der Rechtsanwalt der Bild. Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens Nach Steimles Aussagen über Merz sowie über die frühere Kanzlerin Angela Merkel hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Ermittlungen gegen den Kabarettisten eingeleitet. Ermittelt wird wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

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