Kabarettist wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt
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Wien (Österreich) – Er war ein gefeierter Kabarettist, jetzt ist Günther Paal („Gunkl“, 64) ein verurteilter Straftäter: Wegen sexuellen Missbrauchs eines drei Jahre alten Kindes muss er drei Jahre ins Gefängnis. Mitangeklagt waren die Mutter und die Großmutter des Kindes. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft am Wiener Schwurgericht vor, Paal später mit belastenden Fotos erpresst zu haben.
Die Geschichte begann 2014. Paal lernte die slowakische Masseurin Edith L. (63) und deren Tochter Petra K. (42) über eine Kontaktanzeige kennen. Über Jahre traf man sich regelmäßig. Nach Angaben der Ermittler zahlte Paal für die Treffen teils hohe Geldbeträge.
Erpressung begann drei Jahre später
Nachdem Petra K. Mutter geworden war, wurde das damals drei Jahre alte Mädchen in die Treffen einbezogen. Paal schilderte später Situationen, in denen sich das Kind gemeinsam mit den Erwachsenen nackt im Raum befand. Nach Überzeugung des Gerichts kam es dabei auch zu sexuellen Übergriffen auf das Kind.
Jahre später entwickelte sich der Fall zu einem Erpressungsverfahren. Anfang 2025 sollen die Frauen immer höhere Geldbeträge gefordert haben. Paal: „Wenn ich nicht zahle, sollten Flyer von mir im Bademantel und das Kind in Windelhose neben mir im Prater verteilt werden.“ Der Kabarettist zahlte nach eigenen Angaben 159.000 Euro, bis er pleite war und sich selbst anzeigte.
Festnahme bei Geldübergabe
Die letzte Geldübergabe überwachte die Polizei am 5. Juni 2026. Als Edith L. nahe dem Wiener Hauptbahnhof 30.000 Euro entgegennahm, wurde sie festgenommen. Die Ermittler dokumentierten anschließend weitere Drohungen gegen den Kabarettisten.
Im Prozess behauptete Petra K., ein Foto des Übergriffs auf ihr Kind erfunden zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler aber 960 Missbrauchs-Darstellungen bei Paal.
Richter sieht keine Einsicht bei Kabarettisten
Bereits im September hatte der Kabarettist die Vorwürfe in einem Facebook-Video eingeräumt: „Ich hatte nie Böseres im Sinn, als Spaß für alle und, so seltsam das jetzt auch klingt, Zärtlichkeit.“ Der Vorsitzende Richter Philipp Krasa machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass er bei Paal keine ausreichende Einsicht erkennen könne. Besonders kritisch bewertete er dessen Aussage, das Kind habe durch die Taten offenbar keinen Schaden genommen.
„Sie wollten die Erpressung nicht mehr, deshalb haben Sie Anzeige erstattet, nicht aus schlechtem Gewissen“, sagte der Richter im Prozess .
Angeklagter muss Kind Schmerzensgeld zahlen
Neben der Freiheitsstrafe muss Paal 5000 Euro Schmerzensgeld an das Kind zahlen. Die Großmutter Edith L. wurde zu zwei Jahren und drei Monaten, die Mutter des Kindes Petra K. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Paal und die Großmutter akzeptierten das Urteil. Rechtskräftig ist es allerdings noch nicht, da die Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel prüft.