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Kabinett beschließt Alkoholverbot für unter 16

Allgemein

Dieser Ausdruck wurde am 12.08.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert. Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht Aus für betreutes Trinken Kabinett beschließt Alkoholverbot für unter 16-Jährige Bier und Wein für Minderjährige, solange die Eltern dabei sind? Diese Regel hat das Bundeskabinett nun gekippt. Familienministerin Prien will die Suchtrisiken bei 14- und 15-Jährigen mindern. 12.08.2026, 12.22 Uhr Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheits- und Suchtrisiken zu schützen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien (CDU). Als Nächstes berät der Bundestag darüber. »Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen«, heißt es im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Ausnahme schwäche »den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und stehe damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention«. Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Ausnahme ist bisher, wenn Jugendliche von sorgeberechtigten Personen begleitet werden, wie es in Paragraf 9 Jugendschutzgesetz heißt. Andere alkoholische Getränke wie Schnaps dürfen derzeit und künftig ohnehin nur an Erwachsene abgegeben oder von ihnen konsumiert werden. Zwar trinken Jugendliche heute weniger Alkohol als vor 20 Jahren – aber immer noch viel. Ratschläge von Gesundheitspädagogin Lena Butter, wie Eltern ihre Kinder in dieser Phase gut begleiten, lesen Sie hier . jmm/dpa

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