DAX +0,74 % 26.319,45 Pkt 18:00:00 MDAX -0,06 % 32.407,20 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,33 % 6.523,86 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,57 % 54.036,93 Pkt 22:50:36 S&P 500 +0,44 % 7.757,64 Pkt 22:50:24 Nasdaq +1,24 % 26.690,62 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,12 % 65.606,71 Pkt 08:45:02 Gold +3,72 % 4.399,70 USD 22:59:55 Silber +3,35 % 63,50 USD 22:59:56 Brent +1,29 % 83,55 USD 22:59:58 WTI +1,15 % 78,18 USD 22:59:59 Bitcoin +0,13 % 64.963,19 USD 11:11:35 EUR/USD +0,04 % 1,15620 USD 23:29:57 EUR/GBP -0,15 % 0,85670 GBP 23:29:57 EUR/CHF +0,13 % 0,93350 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,13 % 182,378 JPY 23:29:57

Kann die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen?

Nation

Wenn es nach der AfD ginge, gäbe es nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September kein Programm vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus den beiden Bundesländern mehr. Im Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt kündigt die Partei an, die Rundfunkstaatsverträge kündigen zu wollen, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen und stattdessen einen sogenannten "Grundfunk" einzuführen. Auch der Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern hat diese Pläne. Damit könnte die AfD das gesamte Mediensystem in Unruhe bringen, so der Medienrechtler Hubertus Gersdorf. Kündigung von Staatsverträgen braucht absolute Mehrheit Rein rechtlich könnten die Landesregierungen in beiden Bundesländern die bestehenden Staatsverträge kündigen. Dafür braucht es eine absolute Mehrheit im Landtag. In Mecklenburg-Vorpommern steht die AfD nach aktuellen Umfragen bei rund 36 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 41 Prozent. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die AfD dort bei der Wahl am 6. September eine absolute Mehrheit an Sitzen einholt, womit eine Kündigung der medienrelevanten Staatsverträge absehbar wäre. Der Medienstaatsvertrag und der MDR-Staatsvertrag laufen mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren, Sachsen-Anhalt könnte damit bis Ende 2028 aus den Verträgen austreten. Den Rundfunkbeitrag kann die AfD damit allerdings nicht ohne Weiteres abschaffen, erklärt Jens-Ole Schröder, Justiziar beim MDR im Podcast BR24 Medien. Die aktuelle Beitragsregelung beruhe nicht auf einem Staatsvertrag, sondern wurde vom Bundesverfassungsgericht durch eine Vollstreckungsanordnung festgelegt, so Schröder. Eine Landesregierung könne diese Anordnung nicht einfach kündigen. MDR will gegen Kündigung klagen Was aber passiert, wenn die AfD tatsächlich den Medienstaatsvertrag zum 31.12.2028 kündigt? In den zwei Jahren bis zur Kündigung würde sich zunächst nichts ändern, stellt Hubertus Gersdorf klar. Der MDR könnte in der Zeit wie gewohnt aus Sachsen-Anhalt senden. In dieser Übergangszeit müsste sich zeigen, ob eine Kündigung der Staatsverträge überhaupt verfassungskonform wäre. Der MDR hat bereits angekündigt, im Falle einer Kündigung rechtliche Schritte einzuleiten. Jens-Ole Schröder sieht den Sender da in einer guten Position: "Aus Sicht des MDR wäre eine Kündigung rechtlich nicht wirksam, da sie allein darauf ausgerichtet wäre, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt zu beseitigen, ohne ein gleichwertiges Nachfolgemodell zu schaffen." "Grundfunk" nicht verfassungskonform Dieses Nachfolgemodell muss eine journalistische Grundversorgung gewährleisten. Die Leitlinien dafür hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes Angebot von regionalen, bundesweiten und internationalen Themen. Zudem muss der Rundfunk staatsfern organisiert und finanziert sein. Hubertus Gersdorf hat Zweifel, dass der "Grundfunk", wie die AfD ihn vorsieht, diese Vorgaben erfüllen würde. Die AfD spricht im Regierungsprogramm von "zubuchbaren und freiwilligen Abonnementoptionen", etwa für Sport- oder Unterhaltungsangebote. Das sei nicht vereinbar mit der Rundfunkfreiheit, stellt Gersdorf klar. Die Rundfunkversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeute, "dass alle für ein und dasselbe System zahlen und alle versorgt werden", unabhängig von finanziellen Möglichkeiten, so Gersdorf. Die Länder müssen sich also an die Leitplanken des Bundesverfassungsgerichtes halten. Aber "ob jeder Kanal, jedes Angebot, das sich so herausgebildet hat in den nächsten Jahren verfassungsrechtlich notwendig ist, darüber wird gestritten werden", so Gersdorf. Diese Diskussion werde auf den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukommen – egal, wie die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ausgehen werden. Im Video: Inwieweit ähnelt die politische Situation in Sachsen-Anhalt der in Bayern? MDR zeigt sich kämpferisch Der MDR sieht allein in der Ankündigung, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen, eine Strategie der AfD, "den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ganz wesentliche Säule unserer parlamentarischen Demokratie zu beschädigen", sagt Jens-Ole Schröder im Podcast BR24 Medien. Dabei sei aber auch klar, dass der MDR auch nach einer rechtmäßigen Kündigung von Sachsen-Anhalt weiterhin bestehen würde – nämlich in Thüringen und Sachsen. Selbst wenn der MDR gesetzlich keinen Auftrag mehr dazu haben sollte, aus Sachsen-Anhalt zu senden, "hat der Sender im Rahmen seiner Rundfunkfreiheit weiterhin die Möglichkeit, aus und für das Land zu berichten", so Schröder. Wie und in welchem Umfang, müsste sich dann zeigen. Mediensystem in Deutschland Das Mediensystem in Deutschland basiert auf einer Vielzahl von Staatsverträgen und Rundfunkgesetzen. Diese gelten teilweise zwischen einzelnen Bundesländern und ARD-Anstalten, teilweise länderübergreifend. Zugrunde liegt der Medienstaatsvertrag, der für alle 16 Bundesländer die Rahmenbedingungen regelt. Zusätzlich gibt es weitere Staatsverträge, etwa den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Rundfunkfinanzierung regelt, oder den MDR-Staatsvertrag, der für den MDR als Dreiländeranstalt seine Aufgaben regelt. In Bayern gilt das Bayerische Rundfunkgesetz für den BR.

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