Käse-Rückruf in Deutschland: Produkte nicht mehr essen - Durchfall und Erbrechen drohen
Die Dorfkäserei Geifertshofen AG informiert über den Rückruf mehrerer Käsesorten, wie „Produktwarnung“ berichtet. Betroffen sind alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Oktober 2026 sowie das Identitätskennzeichen DE BW 445 EG.
Auslöser ist der Nachweis von Listerien der Art Listeria monocytogenes in einer Charge des Weinbauernkäses. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Produkte aus demselben Reifekeller betroffen sind, werden vorsorglich alle genannten Sorten zurückgerufen.
Rückruf der Dorfkäserei Geifertshofen: Diese Käsesorten sind betroffen
Zu den vom Rückruf betroffenen Produkten gehören Weinbauernkäse, Weinbauernkäse mittelalt, Wengert, Alter Wengert, Geifertshofener Classico und Schwäbischer Trollingerkäse.
Wie „Lebensmittelwarnung“ anfügt, wurden die Produkte in allen 16 deutschen Bundesländern verkauft. Zu den Verkaufsstätten zählen demnach:
Lebensmitteleinzelhandel
Naturkost- und Feinkosthandel
Metzgereien
Hofläden
Gastronomie
eigene Verkaufsstelle sowie online (unter anderem im Rewe Onlineshop)
Rückgabe ohne Kassenbon möglich
Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Verbraucher können betroffene Produkte an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Fragen beantwortet die Dorfkäserei unter 07974 911770 oder per E-Mail an info@dorfkaeserei.de.
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Magen-Darm-Probleme und Fieber: Was bei einer Listerien-Infektion drohen kann
Eine Listerien-Infektion zeigt sich meist binnen zwei Wochen durch Fieber und Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall oder Erbrechen, kann jedoch bei Risikogruppen wie Senioren oder geschwächten Personen zu schweren Verläufen wie einer Blutvergiftung führen, wie das Bundesministerium für Gesundheit erklärt.
Schwangere sind besonders gefährdet, da der Erreger selbst ohne spürbare Krankheitsanzeichen das ungeborene Kind schädigen kann.
Wer nach dem Verzehr des betroffenen Mittels unter anhaltenden Symptomen leidet oder schwanger ist, sollte umgehend medizinischen Rat einholen. Für symptomfreie Personen außerhalb einer Schwangerschaft ist ein Arztbesuch hingegen nicht erforderlich.