DAX +0,93 % 26.242,18 Pkt 15:54:08 MDAX +0,16 % 32.562,99 Pkt 15:54:10 Euro Stoxx 50 +0,15 % 6.496,32 Pkt 15:54:00 Dow Jones +2,89 % 54.715,75 Pkt 16:09:08 S&P 500 +2,42 % 7.784,06 Pkt 16:08:59 Nasdaq +3,02 % 26.695,74 Pkt 16:09:09 Nikkei +3,66 % 66.300,44 Pkt 08:45:02 Gold +4,08 % 4.262,50 USD 15:59:08 Silber +4,16 % 62,56 USD 15:59:07 Brent +0,29 % 79,59 USD 15:59:00 WTI -0,38 % 75,48 USD 15:59:10 Bitcoin +0,55 % 64.409,72 USD 16:09:07 EUR/USD +0,43 % 1,15570 USD 16:08:56 EUR/GBP +0,01 % 0,85710 GBP 16:09:10 EUR/CHF -0,04 % 0,93210 CHF 16:09:10 EUR/JPY +0,29 % 181,804 JPY 16:09:10

Kater vor laufender Kamera getötet: Gericht spricht alle vier Angeklagten frei

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rosenheim24-de Rosenheim Inntal Tirol Kater vor laufender Kamera getötet: Gericht spricht alle vier Angeklagten frei Von: Martina Hunger Uns auf Google folgen Das Video von der Tötung eines Katers in Tirol löste weit über die Region hinaus Entsetzen aus. Einer der Beschuldigten verlor seinen Job und wurde aus einem Traditionsverein ausgeschlossen. Nun endete der Prozess mit vier rechtskräftigen Freisprüchen. Innsbruck – Der Prozess um die gefilmte Tötung des Katers „Schmotzer“ ist mit einem überraschenden Urteil zu Ende gegangen. Das Landesgericht Innsbruck sprach am Dienstag (4. August) alle vier Angeklagten vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Rechtsmittel – damit sind die Freisprüche bereits rechtskräftig. Die Männer im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren hatten erklärt, den Kater bereits schwer verletzt am Straßenrand gefunden und ihn von seinem Leiden erlöst zu haben. Die rund eineinhalbstündige Verhandlung fand auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch interessant: Katze mit Schneeschaufel erschlagen: Verdächtiger nach Horrorvideo fristlos entlassen Video von getötetem Kater sorgte für Entsetzen Der Fall war im Mai bekannt geworden, nachdem sich ein rund 56 Sekunden langes Video über soziale Netzwerke und Messengerdienste verbreitet hatte. Die Aufnahmen entstanden den Ermittlungen zufolge am Donnerstag (30. April) in Brixen im Thale im Bezirk Kitzbühel. Zu sehen war die Tötung des Katers mit einem Bolzenschussgerät, einer Schneeschaufel und einem Messer. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, das Tier roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und es schließlich mutwillig getötet zu haben. Einer der Angeklagten soll die Tat gefilmt, gelacht und einen weiteren Schlag mit der Schaufel gefordert haben. Auch interessant: Katze mit Schneeschaufel erschlagen: Jetzt reagiert auch Traditionsverein „zutiefst schockiert“ Gericht: Kater sollte von seinem Leiden erlöst werden Das Gericht ging nach dem Beweisverfahren und den Ausführungen eines veterinärmedizinischen Sachverständigen davon aus, dass der Kater bereits schwer verletzt und nicht mehr gehfähig aufgefunden worden war. Die Angeklagten hätten gemeinsam beschlossen, das Tier zu erlösen. Einer der Männer, ein ausgebildeter Metzger, holte demnach ein Bolzenschussgerät aus seinem Fahrzeug. Damit sollte der Kater zunächst betäubt und anschließend mit einem Schnitt schmerzlos getötet werden. Der Bolzenschuss wurde nach Einschätzung des Gutachters jedoch vermutlich nicht sachgerecht ausgeführt. Zuckungen nach Bolzenschuss entscheidend für Freispruch Nach dem Schuss begann der Kater heftig zu zucken. Laut Sachverständigem könnte es sich dabei allerdings um unwillkürliche Muskelkrämpfe gehandelt haben, die von Rückenmark und Hirnstamm ausgelöst wurden. Daraus lasse sich nicht sicher ableiten, ob das Tier zu diesem Zeitpunkt noch bei Bewusstsein war oder Schmerzen verspürte. Auch nachdem mit einer Schaufel auf den Kater eingeschlagen und ein Kehlschnitt angesetzt worden war, konnte laut Gericht nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob das Tier zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Für eine Verurteilung hätte jedoch mit der im Strafverfahren notwendigen Sicherheit bewiesen werden müssen, dass dem Kater unnötige Qualen zugefügt wurden. Zudem sah das Gericht keine mutwillige Tötung. Der Zweck sei nach Überzeugung der Richterin nicht das Töten aus Boshaftigkeit oder Lust gewesen, sondern die Beendigung des Leidens eines bereits schwer verletzten Tieres. Auch der erforderliche Vorsatz zur Tierquälerei sei deshalb nicht nachweisbar gewesen. Beschuldigter verlor bereits Job und Vereinsmitgliedschaft Für einen der Männer hatte das Verfahren dennoch eine strafrechtliche Folge. Ihm war vorgeworfen worden, einen Mitbeteiligten in einer Sprachnachricht mit einer Körperverletzung bedroht zu haben, sollte dieser zur Polizei gehen. Dieser Anklagepunkt wurde mit einer Diversion und einer Probezeit von zwei Jahren erledigt. Noch vor dem Prozess hatte der Fall für einen Beteiligten weitreichende Konsequenzen. Er verlor seinen Arbeitsplatz bei der SkiWelt Wilder Kaiser-Brixental. Ein Krampusverein aus Westendorf schloss ihn zudem als Mitglied aus, da er bei dem Geschehen dabei gewesen sein soll. Gleichzeitig waren im Internet massive Hasspostings und Drohungen aufgetaucht. Auch unbeteiligte Personen, Angehörige und Unternehmen wurden angefeindet. Arbeitgeber und Verein hatten deshalb schon damals vor Selbstjustiz und einer Hetzjagd im Netz gewarnt. Tierschützer kritisieren das Urteil

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