DAX +0,15 % 25.410,84 Pkt 18:00:00 MDAX +0,67 % 30.287,68 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,79 % 6.116,23 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,96 % 52.361,58 Pkt 21:43:41 S&P 500 +0,17 % 7.676,77 Pkt 21:43:43 Nasdaq +0,62 % 26.169,38 Pkt 22:15:59 Nikkei +1,64 % 63.211,73 Pkt 05:29:10 Gold -0,12 % 4.033,50 USD 05:33:53 Silber -0,59 % 53,79 USD 05:33:50 Brent -5,28 % 109,69 USD 05:33:37 WTI -0,99 % 100,75 USD 05:33:47 Bitcoin -0,63 % 79.504,28 USD 05:44:10 EUR/USD -0,40 % 1,11730 USD 05:43:45 EUR/GBP -0,14 % 0,83730 GBP 05:44:11 EUR/CHF +0,03 % 0,92440 CHF 05:44:11 EUR/JPY +0,06 % 176,014 JPY 05:44:12

Keine Belege, nix, nirgends

Nation

Es kommt nicht alle Tage vor, dass wir die Bundesregierung verklagen müssen, um die Datengrundlage für eine Gesetzesreform herauszufinden. Beim Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) läuft aber vieles anders als bei anderen Gesetzen.

Als Union und SPD im Juli bekanntgaben, das IFG faktisch abschaffen zu wollen, führten sie dafür zwei Gründe an: Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei. Nur blieb die Regierung Belege für die beiden Behauptungen schuldig.

Wir fragten daher alle Ministerien an, auf welche Datengrundlage sich das Vorhaben stützt. Das wollte uns die Regierung nicht beantworten. Deswegen mussten wir vor Gericht ziehen. Unsere Klage zeigt jetzt: Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.

Ein Vorwand nach dem anderen

In Interviews hatten Regierungsmitglieder immer wieder behauptet, IFG-Anfragen würden anderen Staaten „in die Karten“ spielen und gezielt aus dem Ausland gesteuert. Außerdem würden Anfragen genutzt, um Anschläge vorzubereiten. Und schließlich würden die Anfragen die Behörden überlasten.

Nach unserem Eilantrag vor Gericht musste die Bundesregierung jetzt aber zugeben, dass es für all diese Behauptungen nicht einen einzigen Beleg gibt. Die gesamte Begründung für das Gesetzesvorhaben fällt in sich zusammen.

Es ist deswegen auch kein Wunder, dass das Bundesinnenministerium sich wochenlang weigerte, unsere Presseanfrage nach Belegen eindeutig zu beantworten. Auch wenn wir andere Ministerien anfragten, reagierte das Innenministerium stellvertretend für sie – und stets vage oder ausweichend. So schrieb das Ministerium auf die Frage nach Bedrohungen für die Sicherheit etwa: „Die Informationsfreiheitsrechte werden erhalten und bleiben gewahrt.“

BMI will keinen Kontakt

Erst als wir das Ministerium im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht verklagten, gab es schließlich zu, keine Belege zu haben. Das Gericht erlegte dem Ministerium daher auch die Kosten für das Verfahren auf.

Wie auch schon im Land Berlin, das im Frühjahr das dortige Landes-IFG mit Verweis auf angebliche Sicherheitsbedenken einschränkte, sind die Argumente also offenbar ein Vorwand. Zu einem Gespräch mit uns über die Reformpläne ist das Bundesinnenministerium übrigens nicht bereit. „In der aktuellen Phase können wir Ihr Gesprächsangebot, für welches ich Ihnen jedoch sehr danke, leider nicht aufgreifen“, schrieb uns das zuständige Referat im Ministerium. Die Beamten würden sich aber freuen, wenn sich FragDenStaat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu dem konkreten Gesetzentwurf äußern würde.

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