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KI-Brillen: Eine neue Dimension von digitaler Gewalt gegen Frauen?

Technologie

Für die Barrierefreiheit sind KI-Brillen eine Bereicherung. Viele Verbraucher- und Datenschützer sehen in ihnen aber vor allem ein Risiko – insbesondere für Frauen.

Eine Analyse

Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Lena Vanessa Müssig sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informiere dich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Ein Mann filmt zwei Frauen in einer Sauna in Leipzig. Sie erstatten Anzeige, die Polizei findet weitere Aufnahmen von nackten Frauen, der Mann gibt die voyeuristische Aktivität zu – trotzdem stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Der Mann erhält sein Handy zurück, die Aufnahmen muss er nicht löschen. Die Tat sei moralisch verwerflich, aber nicht strafbar, lautet die Begründung. Nach aktueller Rechtsprechung ist eine öffentliche Sauna kein geschützter Raum, erklärt auch das Rechtsportal "Legal Tribute Online".

Ohne Folgen ist der Vorfall trotzdem nicht. Als Reaktion auf die von den betroffenen Frauen gestartete Petition und Bundesratsinitiative legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr einen Entwurf für das Gesetz gegen digitale Gewalt vor, der digitalen Voyeurismus in dieser oder ähnlicher Form unter Strafe stellen soll.

Seitdem sind einige Monate vergangen. Die Strafbarkeitslücke besteht weiterhin – obwohl die technische Weiterentwicklung die Risiken für digitale Gewalt erhöht und ernsthafte datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. In der Leipziger Sauna überführte das Smartphone den Mann. Mit einer präparierten KI-Brille, auch Smart Glasses oder AI Glasses genannt, wäre die voyeuristische Handlung vermutlich nicht aufgefallen.

Was sind KI-Brillen?

KI-Brillen sehen aus wie normale Brillen, sind aber mit Technik wie Kameras, Mikrofonen, Lautsprechern und Displays ausgestattet. Je nach Modell können sie Ton- und Bildaufnahmen machen und verarbeiten, Texte übersetzen, Gegenstände aus der Umgebung erkennen und beschreiben, navigieren oder Fragen zur Umgebung beantworten. Bedient werden sie per Sprachsteuerung, Touchpad oder Tasten.

Auch die Art der Datenverarbeitung variiert. Teils werden Informationen auf der Brille oder via App auf dem Smartphone verarbeitet und gespeichert. Für bestimmte KI-Funktionen werden Daten an Cloud-Server des jeweiligen Anbieters übertragen. In Deutschland regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der europäische AI Act und das Kunsturhebergesetz (KUG) den Datenschutz für KI-Brillen.

AI Glasses: Künstliche Intelligenz, reale Bedrohung

Die freihändige Bedienung und schnelle Bereitstellung von Informationen machen KI-Brillen für viele interessant. Im Alltag, im Urlaub oder als unterstützendes Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderung sind die Brillen ein komfortables Gadget.

Laufende Ton- oder Bildaufnahmen werden eigentlich durch eine LED-Leuchte angezeigt. Im Internet kursieren jedoch zahlreiche Anleitungen, wie man das LED-Lämpchen verdeckt – genauso wie unzählige Aufnahmen von heimlich gefilmten Personen. Einige Hersteller haben bereits darauf reagiert und neue Modelle mit einem Sensor ausgestattet – wird das Lämpchen abgeklebt, wird die Aufnahme blockiert. Parallel werden aber auch Manipulations-Accessoires weiterentwickelt: LED-Lichtblocker verdecken das Lämpchen, ohne den Lichteinfall vollständig zu unterbinden. Wenn der Sensor die Abdeckung nicht erkennt, wird auch die Aufnahme nicht blockiert.

Ein Restrisiko bleibt aber auch ohne Manipulation: Bei grellem Sonnenlicht oder für Menschen mit einer Sehbehinderung kann das kleine Signallicht nicht deutlich genug sichtbar sein. Für Personen, die mit Smart Glasses nicht vertraut sind, ist es generell nahezu unmöglich, die Brillen als aufnahmefähige Geräte zu erkennen.

Datenschutzrechtlich relevant ist die Verwendung von KI-Brillen vor allem, wenn personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Problematisch sind auch Aufnahmen, die beispielsweise gegen das Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht verstoßen.

Digitale Gewalt und Voyeurismus

Auch bei der Organisation HateAid, die Betroffenen von digitaler Gewalt Beratung und rechtliche Unterstützung anbietet, wird die Entwicklung der smarten Brillen kritisch beobachtet. Mit einer aktuellen Petition will HateAid ein Vertriebsverbot für ein bestimmtes Modell von Meta erreichen.

Josephine Ballon, CEO bei HateAid und Rechtsanwältin, sagt: "Bei HateAid stellen wir leider fest, dass Smart Glasses und andere unauffällige Wearables heimliches Filmen erheblich erleichtern. Wo man früher beim Filmen mit dem Handy noch leicht ertappt werden konnte, filmen Smart Glasses völlig unbemerkt. Personen, vor allem Frauen, können so ohne ihr Wissen im Alltag gefilmt werden, etwa in Saunen, Schwimmbädern oder von sogenannten Pick-up-Artists bei Flirtversuchen in der Fußgängerzone. Oft werden die Inhalte dann im Internet hochgeladen."

Was ist ein Pick-up-Artist?

Ein Pick-up-Artist ist eine Person – meist männlich –, die sich eingehend mit Strategien beschäftigt, um andere Personen – meist Frauen – anzusprechen und zu Verabredungen oder Sex zu überreden.

Zu diesem Zweck hat sich eine ganze Szene herausgebildet, die sich eingehend mit den entsprechenden Strategien beschäftigt und diese weitergibt, beispielsweise in Seminaren oder Coachings.

Für Betroffene, die auf heimliche Aufnahmen von sich aufmerksam werden, könne das gravierende Folgen haben: "Für Betroffene ist das verheerend. Sie erleben Kontrollverlust, Scham und Angst vor Verbreitung der Aufnahmen im Internet. Sind die Aufnahmen einmal online, kann die Entfernung schnell zur Lebensaufgabe werden", so Josephine Ballon.

Heimlich gefilmter Content – ein lukratives Geschäft?

Viele Konzerne haben ihren Sitz im Ausland, Löschanfragen werden laut Ballon nur schleppend bearbeitet – wenn überhaupt: "Plattformbetreiber reagieren häufig auffällig langsam, wenn es um die Löschung von gemeldeten Inhalten geht, die strafbar sind. In einer Untersuchung von HateAid zeigten sich gravierende Mängel bei Löschwegen: Nur etwa die Hälfte der illegalen Inhalte wurde entfernt. Nutzende und Betroffene digitaler Gewalt haben zwar formal Rechte, der Zugang bleibt ihnen jedoch in vielen Fällen verwehrt."

Doch warum wird es Betroffenen so schwer gemacht? "Das ist aus unserer Sicht kein Zufall, sondern folgt einem altbewährten System: Jede Reaktion auf diesen Content bringt Reichweite und damit Geld in die Taschen der Plattformbetreiber. Ein Video, das viral geht, weil eine Frau darin gedemütigt oder sexualisiert wird, ist für die Plattform also wahrscheinlich wirtschaftlich höchst wertvoll", so die Geschäftsführerin von HateAid.

Für eine Personengruppe sei das Risiko, Opfer von sexuell motivierter digitaler Gewalt zu werden, besonders groß: Frauen. Josephine Ballon sagt: "Digitale Gewalt kann grundsätzlich natürlich jeden und jede treffen. Wissenschaftliche Erhebungen zeigen aber: Frauen sind ganz besonders betroffen, vor allem von sexualisierter digitaler Gewalt."

Knapp jede dritte Frau im Alter von 16 bis 24 Jahren gibt demnach an, bereits von digitaler Gewalt betroffen gewesen zu sein. Sexualisierte Gewalt oder die Verbreitung von echten oder gefälschten intimen Bildern ohne ihr Einverständnis wurden besonders häufig genannt.

"Mit Smart Glasses erreichen wir eine neue Dimension von digitaler Gewalt gegen Frauen, weil Frauen sich jetzt noch weniger in öffentlichen und halböffentlichen Räumen sicher fühlen können", sagt Ballon. "Im Moment gilt: Wer nicht gefilmt werden möchte, kann nicht in die Sauna gehen, weil dort Personen möglicherweise eine Brille aufhaben könnten, mit der sie filmen. Frauen werden so also in ihrer Freiheit eingeschränkt."

Heimlich mit KI-Brille gefilmt: Wie kann ich mich wehren?

Ob ein Inhalt tatsächlich strafrechtlich relevant ist, hängt von Faktoren wie dem Aufnahmeort, dem Alter der betroffenen Person und der Verwendung ab. "Aus rechtlicher Sicht ist das Filmen mit Smart Glasses in vielen Fällen nicht strafbar, das Verbreiten des Bildmaterials im Internet hingegen schon. Das Filmen selbst ist meist nur in besonders geschützten Bereichen, wie dem eigenen Zuhause, strafbar", erklärt Josephine Ballon.

Fakt ist: Aufnahmen, die in öffentlichen Bereichen gemacht werden, sind innerhalb eines gesetzlichen Rahmens erlaubt. Das Recht am eigenen Bild greift beispielsweise nicht, wenn eine Person im öffentlichen Raum als "unwesentliches Beiwerk" neben dem eigentlichen Objekt wie einer Landschaft oder in einer Menschenmenge zu sehen ist.

Laut Ballon können sich Betroffene in der Regel jedoch zivilrechtlich zur Wehr setzen, auch wenn keine Straftat vorliege: "Dafür müssen sie aber erst einmal wissen, dass sie gefilmt wurden und die Tatperson kennen." Wer auf heimliche Aufnahmen von sich aufmerksam wird, sollte schnell handeln. Für ein mögliches rechtliches Vorgehen ist die Beweissicherung essenziell.

Die Rechtsanwältin rät, Beweismittel mit Zeitstempel zu sammeln: Inhalte sichern, rechtssichere Screenshots machen, Links, Nutzerprofile, Kommentare und Reichweiten der Inhalte speichern. Anschließend sollten die Inhalte bei den jeweiligen Plattformen gemeldet und ihre Entfernung beantragt werden. Viele Betroffene verzichten laut Ballon auf eine Anzeige oder zivilrechtliche Schritte, weil sie sich davon nichts erhoffen. Eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft könne die Tat aber dokumentieren und Ermittlungen anstoßen: "Zivilrechtlich kommen Ansprüche auf Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz infrage. Auch wenn das erst einmal komplex erscheint, sind besonders bei digitaler Gewalt individuelle Einschätzungen der Situation sinnvoll." Zudem lohne es sich, den Vorfall juristisch prüfen zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu identifizieren.

Betroffenen rät sie, Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld oder von einer Beratungsstelle anzunehmen. Im Gespräch mit Fachleuten können die nächsten Schritte in einem sicheren Umfeld besprochen werden. Und: Wer sich wehrt und damit etwas bewegt, erfährt das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Aktionen wie die Petition gegen den Sauna-Voyeur schaffen zudem ein größeres Bewusstsein für Missstände und Schutzlücken.

Übrigens: Anders als das Filmen unbekleideter Menschen in einer öffentlichen Sauna sind heimliche Tonaufnahmen bereits strafbar. Das Aufnehmen, Abhören oder Weiterleiten des nichtöffentlich gesprochenen Wortes an Dritte gilt als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Expertin: Politik reagiert zu langsam auf neue Phänomene

Dass weiterhin nur ein Entwurf für das Gesetz gegen digitale Gewalt existiert, kritisiert Josephine Ballon: "Insgesamt kommt der Gesetzgeber den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Gesetzgebungsvorhaben dauern lang und wer weiß, über welches Phänomen wir sprechen, wenn das Gesetz Ende des Jahres verabschiedet wird. Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber und die Justiz dem Schutz von Frauen eine höhere Priorität einräumen und es nicht immer Jahre dauert, auf neue Phänomene zu reagieren."

Konzerne wie Meta, die selbst Smart Glasses vertreiben und die Verbreitung von Aufnahmen in sozialen Netzwerken oder auf Messengerdiensten fördern, sollten nach Auffassung von Josephine Ballon Verantwortung für Inhalte auf ihren Plattformen tragen und die Melde- und Löschwege vereinfachen. Solange bestimmter Content die Reichweite und Monetarisierung vorantreibe, fehle der Anreiz, ihn zu löschen. Auch die Gesellschaft muss sich laut Josephine Ballon verantwortungsvoll verhalten und persönliche Grenzen und die digitale Selbstbestimmung im öffentlichen Raum respektieren.

Verbot von KI-Brillen scheint möglich – aber ist es auch sinnvoll?

Wie schützt man sich also bestmöglich vor heimlichen Aufnahmen? Einzelne Einrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnessclubs verbieten KI-Brillen bereits. Ein Verbot könnte auch für öffentliche Plätze oder Versammlungen ausgesprochen werden. Fraglich ist, wie ein Verbot kontrolliert werden könnte. Eine Möglichkeit: Apps, die auf KI-Brillen in der Umgebung hinweisen? Die gibt es nämlich bereits.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält ein Verbot von bestimmten Modellen für möglich. Als Alltagsgegenstände getarnte Kameras sind in Deutschland etwa nicht erlaubt. Ob ein Verbot von KI-Brillen möglich ist, muss die Bundesnetzagentur prüfen.

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Josephine Ballon hält ein grundsätzliches Verbot für nicht sinnvoll. In bestimmten Bereichen und auch für die Inklusion sieht sie einige KI-Brillen als Bereicherung. Für mehr Sicherheit und Transparenz könnten strengere "Safety by Design"-Vorgaben sorgen: Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen müssten also bereits bei der Entwicklung eines Produkts eine zentrale Rolle spielen. KI-Brillen und laufende Aufnahmen müssten deutlich erkennbar sein.

Über die Gesprächspartnerin

Josephine Ballon studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und ist seit 2018 Rechtsanwältin. Im November 2019 wurde sie Head of Legal bei HateAid. Seit September 2023 leitet sie die Organisation gemeinsam mit Anna-Lena von Hodenberg als Geschäftsführerin.

Verwendete Quellen

LTO: Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar?

innn.it: Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!

Bundesjustizministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Besserer Schutz vor digitaler Gewalt: Bundesjustizministerin schlägt Anpassung des Straf- und Zivilrechts vor

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Häufige Fragen zu den Ray-Ban Meta Smart Glasses

gesetze-im-internet.de: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

gesetze-im-internet.de: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22

Webseite von Hate Aid

hateaid.org: Wir haben Meta für dich angezeigt – jetzt brauchen wir deine Unterschrift für sichere Smart Glasses

hateaid.org: Recht ohne Reichweite

hateaid.org: Lauter Hass – leiser Rückzug: Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht

gesetze-im-internet.de: § 57 Unwesentliches Beiwerk

hateaid.org: Rechtssichere Screenshots erstellen: Wie geht das?

gesetze-im-internet.de: § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

datenschutz-hamburg.de: Endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum? (Gastbeitrag von Thomas Fuchs im Tagesspiegel Background)

hateaid.org: Big Brother auf deiner Nase: HateAid stellt Strafanzeige gegen Meta wegen Smart Glasses

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