DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,30 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,18 % 65,11 USD 22:59:58 Brent 0,00 % 88,52 USD 22:59:58 WTI 0,00 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin +0,03 % 63.044,91 USD 17:01:20 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Kind schießt Jungen Pfeil ins Auge

Welt

rosenheim24-de Welt Welt-News Bub (7) trifft Kind mit Pfeil ins Auge: Jetzt haftet er selbst – mit 130.000 Euro Von: Martina Hunger Uns auf Google folgen Ein Spiel mit Pfeil und Bogen bei einem Kindergeburtstag endet mit einer schweren Augenverletzung. Jahre später beschäftigt der Fall den Obersten Gerichtshof in Österreich. Dessen Entscheidung ist ungewöhnlich: Nicht die Eltern, sondern der damals siebenjährige Schütze haftet selbst für den Schaden. Österreich – Ein Kindergeburtstag im Jahr 2020 hat Jahre später den Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich beschäftigt. Ein damals siebenjähriger Junge hatte mit einem Kinderbogen geschossen und dabei einen sechsjährigen Spielkameraden am linken Auge verletzt. Nun steht fest: Der Schütze kann selbst für die Folgen haftbar gemacht werden – obwohl Kinder unter 14 Jahren in Österreich grundsätzlich nicht deliktsfähig sind. Der Vorfall ereignete sich an einem Septembertag. Der Siebenjährige war auf ein rund zwei Meter hohes Baumhaus gestiegen. Von dort zielte er mit Pfeil und Kinderbogen auf die Wiese vor dem Baumhaus, auf der sich der Sechsjährige befand. Unter nicht mehr genau feststellbaren Umständen löste sich der Pfeil vom Bogen und traf den Jungen im linken Auge. Auch die genaue Beschaffenheit des Pfeils ließ sich später nicht mehr klären. Offen blieb etwa, ob er abgebrochen oder spitz war beziehungsweise möglicherweise eine metallische Spitze besaß. Verletzter Junge fordert 130.000 Euro Schadenersatz Der verletzte Junge zog vor Gericht und verlangte insgesamt 130.000 Euro Schadenersatz. Die entscheidende Frage war allerdings zunächst, wer für den Vorfall überhaupt haftet. Den Erwachsenen konnten die Gerichte keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen. Weder die Mutter des Siebenjährigen noch die anderen anwesenden Eltern wurden für den Unfall verantwortlich gemacht. Damit rückte die mögliche Haftung des Kindes selbst in den Mittelpunkt. Auch Kinder unter 14 können in Ausnahmefällen haften Grundsätzlich gelten Kinder unter 14 Jahren nach österreichischem Zivilrecht als nicht deliktsfähig. Paragraf 1310 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht allerdings Ausnahmen vor. Unter bestimmten Umständen kann ein Kind aus Billigkeitsgründen selbst für einen Schaden haften. In diesem Fall spielte auch eine Vermögensabwägung eine Rolle. Nach österreichischer Rechtsprechung kann dabei eine bestehende Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Rechtswissenschaftler Martin Spitzer erklärte gegenüber dem ORF, dass der Anspruch zwar gegen das Kind bestehe, wirtschaftlich aber die Haftpflichtversicherung dafür aufkomme. Die Vorinstanzen hielten eine Haftung des Siebenjährigen für gerechtfertigt. Seine Rechtsvertretung argumentierte dagegen unter anderem, dass der Junge lediglich mit einem Spielgerät gespielt habe. Oberster Gerichtshof bestätigt Haftung Auch vor dem OGH hatte diese Argumentation keinen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass entscheidend sei, ob ein vollständig deliktsfähiger Erwachsener bei demselben Verhalten ebenfalls gehaftet hätte. Die Rechtsauffassung der Vorinstanzen sei nicht zu beanstanden. Die außerordentliche Revision des Jungen wurde zurückgewiesen.

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