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Kinder- und Jugendschutz: Kommission legt 56 Empfehlungen zum Kinderschutz im digitalen Raum vor

Nation

Eine Expertenkommission hat 56 Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum vorgelegt. Auf eine strikte Altersbegrenzung für die Nutzung von sozialen Medien wollte sich die Kommission nicht festlegen. Sie schlägt in ihrem Bericht zwei mögliche Alternativen vor: ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren, mit Ausnahmen ab dem 6. Lebensjahr für kindgerechte Angebote, oder eine dienstspezifische Altersgrenze.

Eine einheitliche Altersgrenze ab 15 oder 16 Jahren lehnt die Kommission ab. Zur Begründung hieß es, eine entsprechende Altersgrenze schließe Jugendliche unverhältnismäßig aus dem gesellschaftlichen Diskurs aus, behindere die politische Meinungsbildung – etwa Jugendlicher im ländlichen Raum – und sei mit geringer Akzeptanz und entsprechenden Umgehungsbemühungen verbunden.

Der Kinder- und Jugendmedienschutz sollte sich stärker als bisher an den unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen orientieren, teilte die Kommission zur Übergabe des Berichts an Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) mit. »Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote sowie erreichbare Hilfen und Plattformen brauchen klare Pflichten«, teilte die Kommission mit. »Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden.«

Familienministerin Prien zeigte sich optimistisch, schnell Verbesserungen erreichen zu können. »Es gilt, an vielen Stellschrauben zu drehen und in Bewegung zu kommen: von der Kommune bis zur EU, von der Kita bis zur Jugendhilfe«, sagte sie.

Medienbildung und Prävention von Abhängigkeit

Die Empfehlungen der Kommission setzen auf Maßnahmen von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Der Schutz soll schon vor der Schulzeit beginnen: Eltern sollen für einen verantwortungsvollen Medienumgang sensibilisiert werden, pädagogische Fachkräfte entsprechend geschult. In der Grundschule soll digitale Bildung und Medienkompetenz gestärkt werden; Kinder sollen ein sogenanntes KI‑Seepferdchen machen.

Die private Nutzung von Handys an Schulen soll geregelt werden. Außerdem empfiehlt die Kommission mehrere Maßnahmen zur Prävention von Abhängigkeiten. Analoge Alternativen zur Freizeitgestaltung sollen gefördert werden. Es soll einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten geben.

Besserer Schutz vor Straftaten

Um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im digitalen Raum zu schützen, fordert die Kommission eine bessere staatliche Bekämpfung von Cybergrooming und anderen digitalen Sexualdelikten. Der Schutz vor Deepfakes müsse verbessert werden.

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