Klage gegen AIDA: Ehepaar bekommt Entschädigung für kleineren FKK-Bereich
Stand: 14.08.2026 17:03 Uhr Das Landgericht Rostock hat den klagenden Eheleuten einen Teil des Reisepreises zugesprochen. Sie hatten geklagt, weil ihnen der FKK-Bereich auf der AIDA zu klein geworden war. Sie sollen aber weniger bekommen als gefordert. Das Landgericht Rostock hat entschieden, dass dem Ehepaar aus Dortmund eine eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zugesprochen werden muss. Das sind 1.715 Euro. Grund dafür war, dass der FKK-Bereich des Schiffes nicht ihren berechtigen Erwartungen entsprochen habe. Der Nacktbereich auf dem Schiff habe weder den Deckplänen im Internet noch den Prospekten entsprochen. Nacktbereich war bei früheren Reisen mit AIDA größer Die Rentner hatten deutlich mehr Geld zurückgefordert. Sie verlangten 22 Prozent des Buchungspreises von fast 70.000 Euro zurück. Sie argumentierten, dass der FFK-Bereich bei früheren Reisen deutlich größer gewesen sei. Bei der Buchung der mehrmonatigen Weltreise 2024 seien sie davon ausgegangen, dass die AIDA weiterhin über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach verfügen würde. Schiff wurde nach Buchung umgebaut Doch das Kreuzfahrtunternehmen ließ das Schiff zwischen 2024 und 2025 umbauen. Dabei wurde der FKK-Bereich verlegt und verkleinert. Nach Ansicht des Ehepaars hätte AIDA vor Reiseantritt darauf hinweisen müssen. Die Klage hatte damit teilweise Erfolg - die geforderten 22 Prozent bekam das Ehepaar allerdings nicht zugesprochen. Das Urteil noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können noch in die Revision gehen, dann vor dem Oberlandesgericht.