Klagen gegen Landarztverträge
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht es um eines der wichtigsten Projekte von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): Mehr Ärztinnen und Ärzte dazu zu bringen, auf dem Land zu arbeiten. Dafür hat Laumann 2019 ein neues Modell einführen lassen, die Landarztquote bei Medizinstudienplätzen.
Der Deal: Bewerber bekommen einen Medizinstudienplatz, auch ohne Spitzenabitur. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach der Ausbildung für zehn Jahre in einer ländlichen Region in NRW zu arbeiten.
Vertragsstrafe: 250.000 Euro
Doch mehrere angehende Medizinerinnen und Mediziner klagen jetzt gegen die Verträge mit dem Land. Die ersten vier dieser Klagen werden an diesem Dienstag vor Gericht verhandelt.
Die vier Klägerinnen und Kläger kommen aus Aachen, Bochum, Bonn und Wuppertal. Sie haben 2019 oder 2020 einen Vertrag mit dem Land unterschrieben, dessen Tragweite ihnen offenbar erst später bewusst wurde. Darin ist eine Strafe vereinbart, die sie zahlen müssen, sollten sie nicht auf dem Land als Hausarzt arbeiten: 250.000 Euro.
Wie schnell ist "unverzüglich"?
Gegen so einen Landarztvertrag wird nun geklagt
Bildquelle: WDR / Detlef Proges
Laut Vertrag müssen sie "unverzüglich" nach Ende des Studiums ihre Facharztausbildung beginnen und danach "unverzüglich" als Hausärzte in einer Mangelregion starten. Rechtsanwalt Joachim Rau, der mehrere Klägerinnen und Kläger vertritt, sagte dem WDR, dass es vor allem um die Frage geht, ob und wann die Vertragsstrafe als rechtmäßig anzusehen ist.
Rau war fast 30 Jahre Richter am Amtsgericht in Kerpen. Nach seiner Pensionierung ließ er sich in Osnabrück als Rechtsanwalt nieder und hat sich quasi auf die Landarztverträge spezialisiert. Allerdings nicht um die Landarztquote zu torpedieren, betont er, sondern wegen der Sorgen und Nöte der Betroffenen. Er möchte deshalb auch vom Gericht klären lassen, ob die Höhe der Strafe rechtens ist.
Handwerklicher Fehler des Landes?
Außerdem geht es darum, in welchem Fachgebiet die Ärztinnen und Ärzte arbeiten können, um den Vertrag mit dem Land zu erfüllen. In den Verträgen der ersten Jahrgänge sind drei Optionen enthalten: Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin. Darauf hatten einige, deren Traum es war, Kinderarzt zu werden, vertraut.
So wie Caro zum Beispiel, die ihren echten Namen nicht öffentlich machen möchte, so wie auch andere Betroffene. Sie fürchten Benachteiligungen im Job. Seit die Klagen öffentlich geworden sind, haben sie außerdem oft Hass und Häme abbekommen.
Für Kinderärzte gibt es angeblich keinen besonderen Bedarf
Caro hatte 2020 den Landarztvertrag unterschrieben - in der Annahme Kinderärztin werden zu können. "Hätte es diesen Paragraphen nicht gegeben, dann hätte ich mich gegen den Vertrag ganz klar entschieden", sagt sie im WDR-Interview. Denn ihr Vertrag enthält gleichzeitig die Vorgabe, als Hausarzt in einer unterversorgten Region tätig zu werden. Das erscheint widersprüchlich. Rechtsanwalt Rau erwartet auch dazu Klarheit vom Gericht.
Dabei ist interessant, dass das Land die Verträge ab 2021 um eine Klarstellung ergänzt hat: Seitdem dürfe die Facharztausbildung nur noch in einem Fachbereich aufgenommen werden, für den absehbar ein öffentlicher Bedarf bestehen werde. Und Kinder- und Jugendmedizin gehört derzeit nicht dazu, so steht es in einer Bekanntmachung des NRW-Gesundheitsministeriums vom 30. April 2025.
Caro, die ihre Facharztausbildung noch nicht begonnen hat, überlegt nun auch zu klagen, will aber erst die Verhandlung in Gelsenkirchen abwarten. Vom Gericht erhoffe sie sich eine faire Entscheidung.
NRW Vorreiter mit der Landarztquote
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
Bildquelle: WDR/Fulvio Zanettini
Als bundesweit erstes Land hatte NRW 2019 die Landarztquote eingeführt. "Wir sind zuversichtlich, dass wir die Landarztquote rechtssicher gestaltet haben", erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor der Verhandlung gegenüber dem WDR. Dem Ministerium sei aber von Anfang an klar gewesen, dass es zu gerichtlichen Überprüfungen kommen werde.
Vom Gericht erwartet Laumann, für alle Beteiligten für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen. Insgesamt sind 20 Klagen gegen das Land eingegangen. Weitere könnten folgen.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts bekommt nun bundesweit große Aufmerksamkeit. Elf Bundesländer vergeben inzwischen Studienplätze über eine Landarztquote. Die Mehrheit hat sich an den Verträgen in NRW orientiert.
Bislang studieren über die NRW-Landarztquote knapp 1.200 junge Menschen. Zum jetzt beginnenden Wintersemester stehen weitere 197 Studienplätze dafür zur Verfügung. Im Jahr 2031 könnten die ersten als Landärzte dann in unterversorgten Regionen starten. Insgesamt sind in NRW derzeit mehr als 1.000 Hausarztstellen unbesetzt.