DAX +0,91 % 25.410,84 Pkt 18:00:00 MDAX +1,38 % 30.287,68 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 0,00 % 6.116,23 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,96 % 52.361,58 Pkt 21:43:41 S&P 500 +0,17 % 7.676,77 Pkt 21:43:43 Nasdaq +0,62 % 26.169,38 Pkt 22:15:59 Nikkei +1,73 % 63.268,37 Pkt 07:45:03 Gold -0,55 % 4.016,30 USD 08:53:34 Silber -2,08 % 52,98 USD 08:53:37 Brent -4,05 % 111,12 USD 08:53:23 WTI +0,49 % 102,26 USD 08:53:38 Bitcoin -0,30 % 79.768,96 USD 09:03:35 EUR/USD -0,51 % 1,11610 USD 09:02:45 EUR/GBP -0,13 % 0,83740 GBP 09:03:39 EUR/CHF -0,04 % 0,92370 CHF 09:03:39 EUR/JPY +0,10 % 176,089 JPY 09:03:40

Klickzwang beim Online-Banking: Verbraucherzentrale klagt gegen Sparkasse

Wirtschaft

Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht gegen die Sparkasse Zwickau vor Gericht. Der Grund: Wer dort im Online-Banking den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen wollte, wurde bei jedem einzelnen Login mit einem nervigen Pop-up-Fenster blockiert.

Das Fenster bot den Kunden lediglich zwei Optionen: Entweder direkt „Zustimmen“ oder eben „Später zustimmen“. Wer nicht zustimmen wollte, musste den Klick auf „Später zustimmen“ bei jedem Kontozugriff wiederholen. Einen Button zum dauerhaften Ablehnen oder Schließen des Fensters gab es schlichtweg nicht.

Aus Sicht der Verbraucherschützer wird hier unzulässiger Druck aufgebaut. Beim Online-Banking müssen Kunden schnell und zuverlässig an ihr Geld kommen können, diese Situation dürfe nicht ausgenutzt werden, um Zustimmungen zu erzwingen. Eine echte Freiwilligkeit sieht definitiv anders aus.

Da die Sparkasse Zwickau nach einer entsprechenden Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, landet die Sache nun vor dem Landgericht Zwickau.

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