DAX +0,74 % 26.319,45 Pkt 18:00:00 MDAX -0,06 % 32.407,20 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,33 % 6.523,86 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,57 % 54.036,93 Pkt 22:50:36 S&P 500 +0,44 % 7.757,64 Pkt 22:50:24 Nasdaq +1,24 % 26.690,62 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,12 % 65.606,71 Pkt 08:45:02 Gold +3,76 % 4.401,30 USD 22:59:55 Silber +3,84 % 63,80 USD 22:59:56 Brent -0,27 % 82,27 USD 22:59:58 WTI -0,27 % 77,08 USD 22:59:59 Bitcoin +0,16 % 64.985,00 USD 05:29:09 EUR/USD +0,04 % 1,15620 USD 23:29:57 EUR/GBP -0,15 % 0,85670 GBP 23:29:57 EUR/CHF +0,13 % 0,93350 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,13 % 182,378 JPY 23:29:57

Klingbeil will offenbar Kindergeld um acht Euro erhöhen

Nation

Ab dem kommenden Jahr Kindergeld-Erhöhung: Betrag steht offenbar fest Von afp 07.08.2026 - 22:59 UhrLesedauer: 1 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll planen, das Kindergeld ab 2027 zu erhöhen. In 2028 soll es erneut steigen. Das monatliche Kindergeld soll einem Bericht der "Bild" zufolge im kommenden Jahr um acht Euro steigen. 2028 soll eine weitere Erhöhung um fünf Euro pro Kind und Monat auf dann 272 Euro folgen, wie die Zeitung (Samstagsausgabe) aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zitiert. Der Entwurf enthält demnach auch konkrete Zahlen für die von der Koalition geplanten Steuerentlastungen. Union und SPD hatten sich Anfang Juli auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die schrittweise eingeführt werden und ab 2028 für Entlastungen in Höhe von insgesamt rund zehn Milliarden Euro im Vergleich zu 2026 sorgen soll. Reichensteuer zur Gegenfinanzierung Der "Bild" zufolge soll der Grundfreibetrag im kommenden Jahr zunächst um 216 Euro, der Kinderfreibetrag um 300 Euro steigen. Für 2028 sei in dem Referentenentwurf ein weiterer Anstieg des Grundfreibetrags um 336 Euro vorgesehen. Er läge dann wie von der Koalition vereinbart bei 12.900 Euro. Zur Gegenfinanzierung wollen Union und SPD unter anderem die sogenannte Reichensteuer ausweiten. Ab 2027 soll der Steuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro bei 45 Prozent und ab 280.000 Euro bei 47 Prozent liegen.

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