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Knackpunkt abschlagsfreie Frührente: Das sind mögliche Kompromisse im Rentenstreit

Nation

Im Rentenstreit zeichnet sich noch keine Lösung ab. Die entscheidende Frage ist weiter ungeklärt: Soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erhalten bleiben oder nicht? Die Bundesregierung hat sich der Empfehlung der Rentenkommission angeschlossen, sie abzuschaffen. Seit Tagen werben Vertreter der Regierungsparteien dafür, das Paket nicht noch einmal aufzuschnüren. Zu groß sind die Befürchtungen, damit die ganze Reform aufs Spiel zu setzen. Etliche Länder hingegen bekräftigen derweil ihre Ablehnung. Mehrere ost- und westdeutsche Ministerpräsidenten wollen an der abschlagsfreien Frührente festhalten. Im Bundesrat stoppen, können sie das Rentenpaket II zwar nicht. Doch der Druck auf die Regierung, nachzuschärfen, wird dadurch trotzdem immer größer. Härtefallregel nach österreichischem Vorbild Ein Kompromiss könnten neue Härtefallregelungen sein. In der SPD haben unter anderem der Parlamentarische Geschäftsführer Dirk Wiese sowie Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte vorgeschlagen, sich dafür an der österreichischen Schwerarbeitspension zu orientieren. Dort können Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren unter Bedingungen schon mit 60 in Rente gehen. Vorausgesetzt, sie haben mindestens zehn der letzten 20 Jahre schwere körperliche Arbeit verrichtet. Wäre das ein Modell für Deutschland? „Ein Blick über die Grenze kann nie schaden, aber der sollte nicht zu Rosinenpickerei verleiten“, sagt der Rentenexperte Bert Rürup. Das Rentensystem in Österreich sei generöser, aber auch teurer als das deutsche System, die Bevölkerung dagegen jünger. Ein Problem der Schwerarbeitspension ist aus seiner Sicht, dass sich nur schwer abgrenzen lässt, für wen sie gilt und für wen nicht. In Österreich regelt das eine eigene Verordnung. „Dort versucht man das mit möglichst objektiven Kriterien wie dem Kalorienverbrauch einzudämmen“, sagt Martin Werding, Mitglied der Rentenkommission sowie der Wirtschaftsweisen. Für Männer liegt die Untergrenze bei 2000 Kalorien, für Frauen bei 1400 Kalorien. Zu den Schwerarbeitsberufen zählen daher unter anderem Dachdecker und Gerüstbauer. Dazu gibt es weitere Kriterien, etwa ob man Schicht arbeitet oder extremer Hitze beziehungsweise Kälte ausgesetzt ist. „Aber insgesamt folgt Österreich damit einem veralteten Bild beruflicher Belastungen“, sagt Werding. Physisch anstrengende Berufe würden immer seltener, psychische Beeinträchtigungen dagegen immer wichtiger. Ein weiteres Problem sieht Werding darin, dass die Deutsche Rentenversicherung über die Berufe und Arbeitsbedingungen ihrer Versicherten keinerlei Informationen hat. „Sie könnte die österreichische Regelung gar nicht umsetzen“, sagt Werding. Der Rentenexperte Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung weist zudem darauf hin, dass auch Rentner mit Schwerarbeitspension in Österreich Abschläge in Kauf nehmen müssen. „Mit 0,15 Prozent im Monat, also 1,8 Prozent im Jahr, ist es aber nur die Hälfte dessen, was in Deutschland angesetzt wird“, sagt er. Gesundheit statt Beruf als Kriterium Österreichs Modell lässt sich so einfach also nicht auf Deutschland übertragen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Erwerbsminderungsrente aufzuwerten, etwa indem man sie zugänglicher oder für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer großzügiger gestaltet. Die Erwerbsminderungsrente ermöglicht es Beschäftigten, die ihre Arbeit etwa aufgrund von Krankheit nicht mehr fortsetzen können, einen leichteren Weg in die Altersrente. Haben vergangenes Jahr 262.361 Personen erstmals die Rente für besonders langjährig Versicherte – die „Rente mit 63“ – bezogen, kamen 175.978 Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hinzu. „Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass er den Gesundheitszustand zum Maßstab macht“, sagt Geyer. Dafür müsse man aber die sehr harten Kriterien der Erwerbsminderungsrente lockern. „Hier hat es in den letzten Jahren viele Verbesserungen gegeben, deren Wirkungen in den Daten zu Renteneintritten zum Teil noch gar nicht sichtbar sind“, sagt Martin Werding. Das gelte zum Beispiel für das erst dieses Jahr eingeführte Fallmanagement sowie Gesundheitschecks. Die Idee dahinter ist, dass durch frühe Therapie- und Rehangebote und eine bessere Prävention insgesamt weniger Menschen überhaupt in die Erwerbsminderungsrente rutschen würden. Genau auf diese individuellen Gesundheitsprüfungen empfiehlt auch die Rentenkommission künftig zu setzen. Die Möglichkeit, abschlagsfrei oder zumindest nur mit geringen Abschlägen früher in Rente zu gehen, sollen so nur die nutzen, die wirklich in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge Ein weiterer Kompromiss könnte in der Ausgestaltung der Übergangsfristen liegen. Für die rentennahen Jahrgänge brauche es langen Vertrauensschutz, fordern einige Ministerpräsidenten, also eine lange Übergangszeit, bis die Abschaffung tatsächlich gilt. Für Bert Rürup gibt es darauf keine analytische Antwort. Vielmehr sei es eine Verteilungsfrage, für die nun Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas einen Vorschlag machen müsse. „Aus Gründen der Fairness und der Möglichkeit einer adäquaten Lebensplanung sollten auf jeden Fall recht lange Übergangsfristen vorgesehen werden“, sagt er. Auch DIW-Rentenexperte Johannes Geyer vermutet, man müsste zumindest all jenen, die bereits die Altersgrenze erreicht haben und die Voraussetzungen der Rente nach 45 Jahren erfüllen, Vertrauensschutz gewähren. Früher lag diese bei 63 Jahren, aktuell bei 64,5 Jahren. „Dann wäre der übliche Weg, einen Stichtag zu definieren und zu schauen, wer bis zu diesem Tag schon Vorbereitungen für den Renteneintritt getroffen hat“, sagt Geyer. So wären auch alle mit Altersteilzeitplan oder Aufhebungsvertrag geschützt. Martin Werding verweist dagegen darauf, dass die vorzeitige abschlagsfreie Rente einst mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf eingeführt wurde. „So schnell wird man sie nicht abschaffen können“, sagt er. „Aber zwei oder drei Jahre sollten reichen.“ Andere Mitglieder der Rentenkommission hatten kürzlich auf ein älteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach fünf Jahre angemessen seien.

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