DAX +0,44 % 26.415,70 Pkt 11:39:47 MDAX +0,63 % 32.467,34 Pkt 11:39:57 Euro Stoxx 50 +0,18 % 6.551,54 Pkt 11:39:45 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,74 % 69.220,25 Pkt 08:45:03 Gold +0,33 % 4.452,00 USD 11:44:51 Silber +0,86 % 65,67 USD 11:44:34 Brent +0,95 % 89,36 USD 11:44:51 WTI +0,47 % 82,79 USD 11:44:55 Bitcoin +0,68 % 63.245,01 USD 11:54:51 EUR/USD +0,58 % 1,16020 USD 11:54:54 EUR/GBP +0,05 % 0,85530 GBP 11:54:57 EUR/CHF 0,00 % 0,93900 CHF 11:54:57 EUR/JPY +0,39 % 184,611 JPY 11:54:54

Koalition debattiert Modelle

Nation

Startseite Wirtschaft Merz-Regierung plant Aufweichung des Kündigungsschutzes – Gewerkschaft droht mit Protesten Von: Nils Thomas Hinsberger Uns auf Google folgen Kündigung leicht gemacht? Die Bundesregierung plant, den Kündigungsschutz zu lockern – Gewerkschaften laufen Sturm. Was auf Arbeitnehmer zukommen könnte. München – Die geplanten Reformen der Bundesregierung wiegen schwer. Vor allem bei den Arbeitnehmerrechten plant die Koalition aus Union und SPD, die Schere anzusetzen. Neben einer „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit könnte auch der bislang streng geregelte Kündigungsschutz für einige wegfallen. Vor allem die Unionsparteien CDU und CSU drängen auf die Anpassung. Teile der Wirtschaft fordern diesen Schritt schon lange. So sagte etwa Annika von Mutius, CEO von Empion und Mitglied des Mittelstandsbeirats des Wirtschaftsministeriums, gegenüber Table.Briefings: „Der Kündigungsschutz bindet in meinem Unternehmen enorme Ressourcen und verursacht hohe Kosten.“ Würden Kündigungen vor dem Arbeitsgericht landen, bedeute das hohe Kosten. Das bremse auch die Suche nach neuen Mitarbeitern. Doch kurz vor dem Koalitionsausschuss am Mittwoch (30. Juni) wird auch Kritik an dem Vorschlag laut. Aufweichen des Kündigungsschutzes? Das gilt bislang In Deutschland ist das Kündigungsrecht klar geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz (externer Link) definiert dafür bestimmte Rahmenbedingungen, unter denen eine Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtens ist und wann etwa Abfindungen für den Beschäftigten fällig werden. Grundsätzlich muss eine Kündigung dem Gesetz zufolge „sozial gerechtfertigt“ sein. Auch diese Definition ist in dem Gesetzestext geregelt. Zudem können Kündigungen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Hierzu heißt es: „Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“ Entscheidet sich der Arbeitnehmer dagegen, muss eine Abfindung gezahlt werden. Die beträgt laut Gesetz 0,5 Monatsgehälter pro Jahr, das der Angestellte für den Arbeitgeber tätig war. Auch heute gilt das noch lange nicht für alle. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. In den ersten sechs Monaten, also der Probezeit, zieht der Kündigungsschutz ebenfalls nicht. Teilen der Union scheinen diese Ausnahmen aber nicht weit genug zu gehen. Kündigungsschutz – das plant die Bundesregierung Im Koalitionsvertrag findet sich zwar nichts zu einem möglichen Aufweichen des Kündigungsschutzes, doch wie der Focus berichtete, könnten am Mittwoch mehrere Modelle debattiert werden. Es kursieren verschiedene Reformpläne. So seien Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern oder Lockerungen für Startups und Risikoprojekte im Gespräch. Auch für Besserverdiener könnten die festgehaltenen Regeln aufgeweicht werden. Ein ähnliches Modell besteht in Dänemark, bei dem aber hohe Arbeitslosengelder die sozialen Folgen auffangen. Ebenso sei die Idee geäußert worden, dass sich Arbeitnehmer ihren Kündigungsschutz abkaufen lassen könnten. Ein vereinfachter Kündigungsprozess sei ebenfalls im Spiel. Die SPD gerät in der Debatte unter Zugzwang. Denn die Sozialdemokraten würden im Falle einer Lockerung des Kündigungsschutzes den Zorn der Gewerkschaften auf sich ziehen. Dennoch hat sich die Koalitionspartei offen für einen lockereren Kündigungsschutz für Besserverdiener gezeigt. Allerdings soll das zunächst über vier Jahre erprobt werden, wie das Handelsblatt berichtete. Eine weitreichende Aufweichung sei jedoch mit der SPD nicht zu machen. Intern kracht es aber bereits. Wie die ARD erfahren hat, stellt sich der linke Flügel der Sozialdemokraten klar gegen die Pläne, das Kündigungsschutzgesetz aufzulockern. In einem Positionspapier heiße es dazu, dass die Standpunkte der Bevölkerung ignoriert werden würden. Verdi-Chef droht mit Massenprotesten Gegen die Reformpläne der Merz-Regierung hagelt es auch Kritik von den Gewerkschaften. Verdi-Chef Frank Werneke sagte im Interview mit dem Handelsblatt: „Für uns gibt es rote Linien, ganz klar. Einschränkungen des Streikrechts oder des Kündigungsschutzes wären rote Linien.“ Außerdem kündigte der Gewerkschaftschef im Falle zu weitreichender Reformen Proteste an. „Wir werden das dann auf jeden Fall nicht einfach so stehen lassen. Ob es Proteste gibt und wenn ja, in welchem Umfang, hängt von der Gesamtkonstellation ab, also auch von Rente, Pflege, Kündigungsschutz und Gesundheitssystem“, so Werneke. „Wenn der Begriff Reform aber nur eine Chiffre für Sozialabbau ist, wird es Proteste geben.“ (Quellen: Handelsblatt, Focus, ARD, Table.Briefings) (nhi)

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