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Kommission fordert höheres Rentenniveau und Vermögensabgabe

Nation

Startseite Wirtschaft Steigende Bezüge ohne Rente mit 70: Gegenentwurf zur Rentenkommission aufgetaucht Von: Lennart Niklas Johansson Schwenck Uns auf Google folgen Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt seinen eigenen Rentenplan vor. Er will höhere Renten statt höherem Rentenalter. Das Geld soll von Großvermögen kommen. Berlin – Während die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission am vergangenen Dienstag ihre Vorschläge für eine weitreichende Rentenreform vorgelegt hat, zieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an diesem Freitag nach – mit einem eigenen Konzept, das in zentralen Punkten deutlichst vom Regierungsvorschlag abweicht. Rentendebatte 2026: Was die DGB-Rentenkommission will Der DGB hatte seine Rentenkommission im Januar 2026 eingesetzt. Dem Gremium gehören neben DGB-Chefin Yasmin Fahimi auch IG-Metall-Chefin Christiane Benner, VdK-Präsidentin Verena Bentele sowie die früheren Parteivorsitzenden Ricarda Lang (Grüne) und Kevin Kühnert (SPD) an. Auch der frühere CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß ist Teil des Gremiums. Das Kernziel der DGB-Rentenkommission ist, dass das Alterssicherungssystem den Lebensstandard im Alter bei einem Netto-Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent vor Steuern steigen. Ergänzt werden soll dies durch eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis: Arbeitgeber müssen demnach jährlich zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen, mindestens jedoch 988,75 Euro pro Jahr. Streitthema Renteneintrittsalter: „Rentenalter darf nicht angehoben werden“ Der wohl deutlichste Widerspruch zur Regierungskommission betrifft das Rentenalter. Die Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis 2:1. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um acht Monate. Im Jahr 2041 könnte das Renteneintrittsalter damit bei 67,5 Jahren liegen. Bis etwa 2090 wäre rechnerisch eine Rente mit 70 möglich. Die DGB-Kommission lehnt diesen Weg entschieden ab. In ihren Empfehlungen heißt es dazu: „Das Rentenalter darf nicht angehoben werden.“ Auch die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte, im politischen Diskurs oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, soll nach dem Willen des DGB erhalten bleiben. Die Regierungskommission hingegen hatte die Abschaffung dieses abschlagsfreien Renteneintritts für langjährig Versicherte vorgesehen. Fahimi hatte diese Linie bereits im Vorfeld verteidigt. Den Einwand, eine Vermögensabgabe sei mit einem CDU-Kanzler kaum durchsetzbar, hatte Fahimi mit einem Verweis auf politische Entscheidungen nach der Finanzkrise abgewehrt. Damals sei es ein Fehler gewesen, große Vermögen nicht stärker zu belasten und stattdessen die Schuldenbremse einzuführen. Solirente und andere Optionen: Wer mehr zahlen soll Die DGB-Kommission schlägt eine breitere Finanzierungsbasis vor. Neben leicht erhöhten Beiträgen soll ein dauerhafter Demografie-Zuschuss des Bundes eingeführt werden. Dieser soll aus zusätzlichen Steuern auf hohe Vermögen und Kapitalerträge finanziert werden. In dem Papier heißt es wörtlich: „Stattdessen müssen hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden.“ Außerdem soll die Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Einbezogen werden sollen zunächst neue und bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete im Bund und in den Ländern. Die Regierungskommission hatte sich ebenfalls für eine stärkere Einbeziehung von Selbstständigen ausgesprochen, Beamte hingegen sollten nach ihrer Auffassung außen vor bleiben. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege nicht durchgehend in Vollzeit gearbeitet haben. So sollen Rentenansprüche bei gemeinsamer Kindererziehung auf beide Elternteile aufteilbar sein. Pflegezeiten sollen auch während des Rentenbezugs rentensteigernd wirken. Wer krankheitsbedingt nur noch in Teilzeit arbeiten kann, soll eine Teilrente ohne Abschläge erhalten. Der DGB fordert außerdem Erleichterungen beim Grundrentenzuschlag sowie einen allgemeinen Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung. Eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage soll verhindern, dass Menschen trotz jahrzehntelanger Arbeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Wo beide Rentenkommissionen übereinstimmen Trotz der vielen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten. Beide Gremien sprechen sich dafür aus, mehr Menschen in die Rentenversicherung einzubeziehen. Die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit bei Minijobs befürworten sowohl die Regierungskommission als auch der DGB. Und beide sehen ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent des letzten Nettolohns als Zielmarke an. Fahimi selbst betonte: „Was wir jetzt brauchen, ist ein sauberes, solides Verfahren – mit ausreichend Zeit und Ruhe für eine gründliche Debatte und dem klaren Ziel, noch in diesem Jahr zu tragfähigen Ergebnissen zu kommen.“ Die schwarz-rote Bundesregierung will ihr Reformpaket noch vor der Sommerpause verabschieden. Die DGB-Rentenkommission erhebt mit ihren Empfehlungen nun ausdrücklich den Anspruch, Teil dieser Debatte zu sein. Ob und in welchem Maß gewerkschaftliche Forderungen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden, ist offen. Angesichts der Regierungsmehrheit aus CDU und SPD bleibt eine Vermögensabgabe, wie sie der DGB fordert, politisch schwer vorstellbar. Zumindest in dieser Legislaturperiode. (ls mit dpa)

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