Kommunalwahl Niedersachsen
Kommunalwahl: Mehr Sitze erlangt als Kandidaten aufgestellt - was nun?
Stand: 15.09.2026 06:19 Uhr
Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen sind die Stimmen ausgezählt. Doch was passiert, wenn eine Partei bei einer Gemeinde- oder Kreiswahl mehr Sitze errungen, als sie Kandidaten aufgestellt hat?
Eine Antwort liefert das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Gibt es "mehr Sitze für einen Wahlvorschlag als er Bewerberinnen und Bewerber aufweist, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt". Das bedeutet konkret: Sollten einer Partei beispielsweise fünf Mandate in einem Rat zustehen, während sie aber lediglich einen Kandidaten aufgestellt hat, dann bleiben vier Sitze leer. Auch nachträglich dürfen keine Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert werden.
Beispiel Bohmte: Fünf von sechs Sitzen bleiben unbesetzt
Unter anderem bleiben nach vorläufigem Endergebnis im Landkreis Osnabrück in mehreren Gemeinderäten AfD-Sitze unbesetzt, weil die Partei nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt hat. So beispielsweise in Bohmte: Dort kommt die AfD auf 18,9 Prozent, womit ihr rechnerisch sechs Sitze zustünden. Auf dem Wahlzettel war aber lediglich ein Kandidat aufgeführt. Auch in den Landkreisen Peine, Diepholz, Aurich, Cloppenburg, Friesland und Leer bleibt nach Aufstellung des Landeswahlleiters jeweils eine zweistellige Anzahl an AfD-Sitzen unbesetzt. Die Aufstellung sei wegen noch ausstehender Ergebnismeldungen aus einzelnen Landkreisen noch unvollständig, so der Landeswahlleiter am Montagnachmittag.
Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker nehmen zu
Von solch einem Szenario in Bohmte war der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Osnabrück-Land, Marcel Queckemeyer, bereits vor der Wahl ausgegangen. Zwar verzeichne die Partei ein schnelles Mitgliederwachstum. Viele hätten aber Angst, Gesicht zu zeigen und würden berufliche Konsequenzen befürchten, so Queckemeyer. Laut Politikwissenschaftler Philipp Köker gibt es immer mehr Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker, "selbst bei politischen Positionen der Mitte". Bei vorangegangenen Kommunalwahlen gab es das Phänomen unbesetzter Sitze wegen einer nicht ausreichenden Bewerberzahl dem Landeswahlleiter zufolge zwar auch, aber in einem weitaus geringeren Umfang.
Auch Sitze anderer Parteien bleiben leer
Zwar verzeichnet überwiegend die AfD unbesetzte Sitze, wie aus der Aufstellung des Landeswahlleiters hervorgeht. Dennoch gibt es auch bei den anderen Parteien Fälle, in denen die Stimmen über die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten hinausgehen. Landesweit sind es laut Landeswahlleiter zehn SPD-Sitze, sechs Sitze des BSW, vier Sitze der Grünen, vier der CDU, drei der FDP und ein Sitz der Partei Volt (Stand 14.09., 7.44 Uhr) . Weitere unbesetzte Sitze entfallen auf Wählergruppen (WGR) und Einzelbewerber. Auch bei einem Einzelbewerber gilt nach Kommunalwahlgesetz: Wenn auf einen Wahlvorschlag rechnerisch mehr Sitze entfallen, als Bewerber - in diesem Fall ein einzelner - vorhanden sind, bleiben übrige Sitze leer.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 15.09.2026 | 06:00 Uhr