Konsequente Umsetzung gefordert Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig
Endgültig grünes Licht für 50+1, aber Hausaufgaben für die Ausnahme- und Sonderfälle: Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte Investorenregel des deutschen Profifußballs in seiner finalen Einschätzung grundsätzlich für zulässig - bringt mit seiner Bewertung aber weiteren Zündstoff in das ewige Streitthema. Denn ein rechtssicheres "Weiter so" könne es bei den bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sowie bei den Sonderfällen RB Leipzig und Hannover 96 nicht geben. Es sollte nachgearbeitet werden, dies machte das Bundeskartellamt deutlich. Bundesliga ist am Zug Nun ist der Bundesliga e.V. mit seinen Gremien am Zug. Es müsse "bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans" gesorgt werden, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt: Des Weiteren müsse die Liga "sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden. Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf". "Kein öffentliches Interesse" an Investoren Die 50+1-Regel beschränke grundsätzlich zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, könne aber "mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden", führte Mundt aus. Zudem bestehe "kein öffentliches Interesse" zur vollständigen Öffnung der Bundesliga und 2. Liga für Investoren. Es gebe deshalb "keine grundlegenden Bedenken" bezüglich der seit 1998 im deutschen Fußball verankerten Regel. Diese Erkenntnis sei "ein bedeutender Schritt", betonte Ligapräsident Hans-Joachim Watzke. Voraussetzung sei aber, "dass sie konsequent und ohne Unterschiede - sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt - angewendet wird". Dies teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch nach Abschluss des seit 2018 laufenden Prüfverfahrens mit und blieb damit bei seiner vorläufigen Einschätzung. Nach Ansicht der Behörde in Bonn setze die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten. Es gelte nun, "eine solidarische Lösung" zu finden, so der Ligaverband. Wolfsburg behält sich "Schritte" vor Die betroffenen Klubs und Unternehmen meldeten sich gleich zu Wort. Von der mit dem VfL Wolfsburg verbandelten Volkswagen AG kam vorsorglich eine zarte Drohung. Man hoffe, dass die Bundesliga-Gruppe "eine faire, praktikable und langfristig tragfähige Lösung" erarbeiten werde, hieß es in dem Statement: "Gleichzeitig weisen wir aber auch darauf hin, dass die Volkswagen AG verpflichtet ist, die Interessen seiner Aktionärinnen und Aktionäre zu wahren. Deshalb behalten wir uns alle angemessenen weiteren Schritte vor." Bayer Leverkusen forderte einen Kompromiss, der "zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt". RB Leipzig zeigte sich "unaufgeregt".