„Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“: Berlins Innensenatorin Spranger will Neutralitätsgesetz auf Feuerwehr ausweiten
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will das Kopftuchverbot im Landesdienst ausweiten. Anlass für den Vorgang ist ein Fall bei der Berliner Feuerwehr. Ende Juni waren beim Karriere-Portal LinkedIn Fotos von einer Willkommensveranstaltung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sehen, darauf eine junge Frau in weißer Uniform-Bluse mit Emblem der Feuerwehr, Schlips, Diensthose – und Kopftuch. Ein Novum in der Feuerwehr. Nun reagiert die Innensenatorin. „Ich habe eine klare Auffassung: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“, sagte sie dem Tagesspiegel. Allerdings will Spranger nicht gegen die Mitarbeiterin vorgehen, sondern stärkt ihr ausdrücklich den Rücken. „Die Frau ist im rückwärtigen Dienst – sie wird nicht rausgesetzt. Aber sie darf nicht im öffentlichen Bereich mit Uniform arbeiten.“ Spranger kündigte zugleich an, das Neutralitätsgesetz erneut ändern zu wollen. Darin wird einem Teil der Beamten das Tragen von „sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen“ untersagt. „Bislang ist die Feuerwehr im Neutralitätsgesetz nicht erwähnt, sondern nur Polizei und Justiz. Das müssen wir ändern“, sagte die Senatorin. „Polizei, Feuerwehr – wenn sie Uniformträger sind, haben sie Neutralität zu wahren. Das ist mit dem Kopftuch nicht vereinbar.“ Nach Bekanntwerden des Falls hatte die Feuerwehr selbst für Unklarheit gesorgt. Ein Sprecher ließ sich in der „B.Z.“ mit den Worten zitieren: „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf.“ Es könne sein, „dass sogar im Zweifel ein Gericht entscheiden muss“. In der Behörde hat diese Kommunikation aus der Spitze Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. „Wir sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr“, sagte Manuel Barth, Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Berlin-Brandenburg. „Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird.“ Er bezweifle, ob das für die betroffene Mitarbeiterin zutreffe. Eine Behörde müsse Personalentscheidungen nüchtern, rechtlich fundiert und frei von ideologischen Zuschreibungen treffen können und zu diesen Entscheidungen stehen, sagte Barth. Daher sei die Reaktion der Feuerwehr unverständlich. „Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahren überzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch“, sagte der DFeuG-Chef. „Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen.“ Die Mitarbeiterin habe nicht gewollt, Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu werden. „Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden.“ Die Kopftuch tragende Mitarbeiterin ist keine Beamtin, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie arbeitet in der Leitstelle und nimmt Notrufe entgegen. Das Berliner Neutralitätsgesetz war erst Ende 2025 novelliert worden. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen musste das vorherige pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gestrichen werden. Nun darf Lehrerinnen das Kopftuch nur untersagt werden, wenn eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates nachweisbar ist. Linke und Grüne dagegen wollen die äußere staatliche Neutralität von Beamten faktisch aufheben. Nach ihrem Willen sollen muslimische Richterinnen, Polizistinnen und Justizbeamtinnen Kopftuch tragen dürfen. Sie argumentieren, das Verbot stelle Musliminnen mit Kopftuch unter einen „diskriminierenden Generalverdacht“.