Kranke Lehrerin aus Duisburg: Land zieht Konsequenzen aus Skandal
Der Fall der mehr als 16 Jahre lang krankgeschriebenen Lehrerin aus Duisburg hat offenbar auch Konsequenzen für das Beamtenwesen in Nordrhein-Westfalen. Wie ein Sprecher des Schulministeriums mitteilt, werden alle Abläufe im Umgang mit langzeiterkrankten verbeamteten Lehrkräften derzeit überarbeitet. Dadurch sollen die Verfahren einheitlicher und deutlich beschleunigt werden. „Es ist nicht akzeptabel, wenn Landesbeamtinnen und Landesbeamte Krankschreibungen missbrauchen und so die Kolleginnen und Kollegen belasten sowie dem Dienstherrn und damit der Gesellschaft schaden“, so der Sprecher. Nachdem der ungewöhnliche Fall bekannt wurde, hat das Ministerium nach eigenen Angaben zufolge Kontakt zu allen NRW-Bezirksregierungen aufgenommen, um die Abläufe zu überprüfen. Außerdem arbeitet die Landesregierung unter Federführung des Finanzministeriums an einem Leitfaden, der das Verfahren zur Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten gleich aller Berufsgruppen vereinheitlichen soll. Dann könnte sich einiges ändern: Begutachtungen durch Amtsärzte sollen schneller möglich sein, auch Gesundheitsämter außerhalb des Wohn- oder Dienstortes könnten dann eine Untersuchung übernehmen, um die bisher so langen Wartezeiten zu verkürzen. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet. Das Ministerium betont, dass es aber bereits heute verbindliche Kontrollmechanismen gebe. Krankmeldungen würden von den Schulen an die Bezirksregierungen weitergeleitet und dort überwacht. Dauert eine Erkrankung länger als sechs Wochen, werde ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ angeboten. Bei Krankheit von mehr als drei Monaten innerhalb eines halben Jahres werde in der Regel ein amtsärztliches Verfahren eingeleitet. Der Fall der Lehrerin hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, weil die Beamtin seit 2009 krankgeschrieben war, ohne amtsärztlich untersucht worden zu sein. Angestellt ist sie an einem Berufskolleg in Wesel. Gegen die inzwischen 62-Jährige wird nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt – so lange ruht ein Disziplinarverfahren. Gegen ihre Versetzung in den Ruhestand hat sie mittlerweile geklagt, aktuell erhält sie aber trotzdem das Ruhegehalt und nicht wie zuvor die vollen Bezüge.