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Krankenkassen: Weitere Millionenverluste durch fragwürdige Anlagen

Wirtschaft

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) hat nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) 40 Millionen Euro in die Verius-Fonds gesteckt, zwei Immobilienfonds, bei denen Investoren inzwischen von einem Totalverlust ausgehen. Mit den ebenfalls erst vor wenigen Tagen bekannt gewordenen 5,5 Millionen Euro, die die AOK Bremen mit einem Verius-Fonds verloren hat, summieren sich die Verluste durch Fehlinvestitionen der Krankenkassen und KVen inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro. Bei der KVWL und der AOK Bremen sind neue Vorstände im Amt. Sie wollen nun für Transparenz sorgen und haben externe Anwälte beauftragt, die Fehlinvestitionen aufzuarbeiten und zu prüfen, wer in Haftung genommen werden kann. Doch nur wenige Kassen und KVen machen öffentlich, ob sie in die fraglichen Fonds investiert haben - oder beantworten nicht, wie viel sie dabei verloren haben. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ aus Finanzkreisen sollen insgesamt sogar 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro in die Verius-Fonds investiert haben. Klagen gegen Finanzunternehmen hinter Fonds Insgesamt fünf Einrichtungen, darunter die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH, beschreiten bereits den Klageweg. Sie gehen vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Finanzunternehmen vor, die hinter den Verius-Fonds stehen. Sie argumentieren dabei, von einer sicheren Geldanlage ausgegangen zu sein, bei der ein Verlust ausgeschlossen erschien. In der Klageschrift beziehen sie sich auf "persönliche Treffen", "diverse Telefonkonferenzen" und Unterlagen, in denen den Kassen und KVen versichert worden sei, dass die Investments sicher seien und den Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen. Die ebenfalls beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. wies den Vorwurf der Täuschung entschieden zurück. Zwar will man sich zu möglichen Einzelfällen nicht äußern. Allgemein sei aber zu betonen, "dass Investitionen in Produkte der beschriebenen Art nur auf der Grundlage von Prospekt- bzw. Vertragsunterlagen möglich sind, mit denen die Investoren im Vorfeld ihrer Anlagen umfassend über deren Charakter, die hiermit verbundenen Risiken und die bestehenden eigenständigen Prüfpflichten aufgeklärt" wurden. Der offizielle Verkaufsprospekt für den Verius-Fonds weist auf die Risiken hin. Sie könnten "zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals führen". Insgesamt listet das Dokument, das NDR, WDR und SZ vorliegt, genau 27 Risiken auf, von denen lediglich fünf als "gering" eingestuft werden. 19 Risiken werden darin als "mittel", drei sogar als "hoch" eingestuft. Dabei verpflichtet das Sozialgesetzbuch die Kassen und KVen, ihr Geld "so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint". "Kassen hätten das Totalverlust-Risiko nicht ignorieren dürfen" Finanzexperte Stefan Loipfinger sagt, dass die Risiken in dem Verkaufsprospekt klar benannt worden seien. "Und dieses Totalverlust-Risiko hätten die Krankenkassen nicht ignorieren dürfen, sie hätten das ernst nehmen müssen." Im Geschäftsbericht der Finanzfirma hinter den Verius-Fonds werden auch die Immobilienprojekte genannt, in die die Gelder fließen sollten. Deren Bauträgergesellschaften seien laut Loipfinger damals schon "zum Teil sehr wacklig" gewesen. Sie mussten auf das vom Verius-Fonds entliehene Geld 15 bis 18,5 Prozent Zinsen zahlen. Das alles steht detailliert im Geschäftsbericht. "Und ein Zinssatz von 15 bis 18 Prozent ist ein ganz klares Risikosignal", sagt Loipfinger. Er deute in der Regel darauf hin, dass die Kreditnehmer bei herkömmlichen Banken oder anderen Investoren kein Geld zu günstigeren Konditionen bekommen hätten, weil sie ein zu hohes Ausfallrisiko bergen. Loipfingers Ansicht nach hätten die KVen und die Krankenkassen hier nicht investieren dürfen. Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. betont, von Beginn an für Transparenz gesorgt zu haben. Zudem seien die konkreten Investments des Fonds einschließlich der jeweiligen Zinssätze auch in den Jahresabschlüssen des Fonds seit dessen Auflage enthalten gewesen. "Die Jahresabschlüsse des Fonds sind im Handelsregister frei zugänglich." Wohl gezielt mit Gutachten geworben Die meisten angefragten Kassen und KVen äußerten sich nicht zu den genannten Risiken. Die BKK Gildemeister Seidensticker ließ auf Anfrage über ihre Anwälte mitteilen, dass beim Kauf der ersten Investitionstranche der Verkaufsprospekt noch gar nicht veröffentlicht gewesen sei. "Die unserer Mandantin zur Verfügung gestellten Unterlagen enthielten eine derartige Risikoaufschlüsselung gerade nicht." Außerdem beklagt Gildemeister, nicht frühzeitig über Investmentstrukturen und Zinssätze informiert gewesen zu sein. Die AOK Bremen schreibt, dass ihre Risikobewertung auf einem KPMG-Gutachten beruhte, das "Investments in den Verius-Fonds grundsätzlich konform zu den strengen Regeln des Sozialgesetzbuchs IV bewertete". Tatsächlich wurde bei Krankenkassen offenbar gezielt mit Gutachten von Wirtschaftsprüfungskanzleien geworben, die das Investment grundsätzlich absegneten. So berichtet die IKK Classic, dass ein Finanzvermittler ihr ein Schreiben übermittelte mit dem Hinweis, "es gibt explizit für diese Anleihe ein aufsichtsrechtliches Gutachten, welches die Erwerbbarkeit (für Krankenkassen und KVen) bestätigt". Doch bei der IKK Classic hat das nicht überzeugt: "An unserer negativen Einschätzung und der Entscheidung gegen ein Investment haben wir jedoch festgehalten." Gutachten: "Grundsätzlich erwerbbar" Bei dem Gutachten handelt es sich um ein sechsseitiges Memo einer Steuerkanzlei aus Luxemburg über die Frage, ob Krankenkassen und KVen in den Verius-Fonds investieren dürfen. Die Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass es sich "somit um grundsätzlich erwerbbare Vermögensgegenstände" für Kassen und KVen handelt. In einem ähnlichen, 20 Seiten umfassenden Gutachten kommt auch die bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu dem Schluss, dass das Investment in die Verius-Fonds die gesetzlichen Vorschriften für Kassen und KVen erfüllt und deshalb "grundsätzlich erworben werden" kann, wie es im "Executive Summary" von KPMG heißt. Allerdings betonen die Prüfer in dem "Legal Memorandum" auch, dass die Investoren eine wirtschaftliche Bewertung "in eigener Verantwortung" vornehmen müssen. Weder KMPG noch die Steuerkanzlei aus Luxemburg wollen sich auf Anfrage zu ihren damaligen Memos äußern. KMPG verweist auf "gesetzliche Verschwiegenheitspflichten". Die Luxemburger schreiben, es sei ihnen verboten, Informationen über Mandanten an Dritte weiter zu geben. Letztlich werden wohl die Gerichte klären müssen, ob die Kassen und KVen zu große Risiken eingegangen sind oder ob sie getäuscht wurden. Einen Termin für die Verhandlung am Landgericht Frankfurt gibt es dazu bereits - allerdings erst im Dezember.

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